Was der Prüfungsausschuss wußte!

Siemens äußert sich in einer Pressemitteilung vom 2.8.2007 zu der in der Süddeutschen Zeitung gemachten Behauptung, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hätte frühzeitige Hinweise auf Schwarzgeldkonten nicht ernst genug genommen.

In der Pressemitteilung heißt es u.a.: „Wie berichtet, wurde der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats durch den Chief Compliance Officer erstmals im Rahmen seiner Sitzung im Januar 2006 über Ermittlungen der Schweizer Behörden im Zusammenhang mit verdächtigen Geldbewegungen auf Konten in Genf informiert. Zu dieser Zeit hatte Siemens noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten, sondern lediglich erste Informationen über beschlagnahmte Konten eines Treuhänders bei einer Bank in der Schweiz.“

Bereits im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung hieß es u.a.: „Zu Beginn des Geschäftsjahrs lag dem Prüfungsausschuss der Compliance-Jahresbericht des Vorjahres vor. Er wurde ihm vom Chief Compliance Officer erläutert. In den folgenden Sitzungen ließ sich der Prüfungsausschuss vom Chief Compliance Officer regelmäßig über den Stand laufender und drohender Straf- und Bußgeldverfahren, über die Behandlung von Bilanzbeschwerden, die Durchführung von Compliance-Maßnahmen sowie über neue Gesetzes­ent­wicklungen auf dem Gebiet der Compliance unterrichten. In seiner Dezember-Sitzung beauftragte der Prüfungsausschuss im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ehemalige und aktive Mitarbeiter des Hauses wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung die Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP …“.

Lesen Sie auch Spiegel Online vom 3.8.2007.

Kategorien

more insights