Offenlegung von Jahresabschlüssen

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“. Mit dem elektronischen Unternehmensregister und dem elektronischen Bundesanzeiger soll der Aufwand der Unternehmen für die Offenlegung ihrer Unternehmensdaten geringer werden.

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs Unternehmen haben noch bis zum 31. Dezember 2007 ! Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch zu veröffentlichen. Dazu zählt ggfs. auch der Bericht des Aufsichtsrats. Danach müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings durch Einreichen der Unterlagen binnen sechs Wochen abgewendet werden kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz haben heute eine Telefon-Hotline unter 01805 615 003 (14 Cent pro Minute, aus dem Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich) geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen informieren können.

Weitere Informationen zum EHUG bekommen Sie hier.

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