2008 ff.

„Das Jahr der Risiken“ titelte das Handelsblatt am 28. Dezember mit Blick auf das neue Jahr 2008. In der Tat drohen den Unternehmen externe Risiken, die wesentliche Auswirkungen auf deren wirtschaftlichen Lage haben können, zum Beispiel Währungskursrisiken (Dollarkurs!), Risiken steigender Rohstoffpreise, allgemeine Inflationsrisiken, Risiken wegen möglicher Auswirkungen der Finanzmarktkrise oder ökologische Risken, usw..

Das Management von unternehmerischen Risiken gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Unternehmensleitung einer Aktiengesellschaft (§ 91 Absatz 2 AktG). Durch das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird das Thema „Risikomanagement“ in der Praxis und der Wissenschaft auch in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. So sollen der Lagebericht bzw. der Konzernlagebericht um Beschreibungen der wesentlichen Merkmale und Elemente des internen Riskomanagement-Sytems in Bezug auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess erweitert werden. Das interne Risikomanagement-System umfaßt nach der Begründung zum Referentenentwurf auch das Interne Kontrollsystem (IKS) des Unternehmens. Auch die Aufsichtsräte bzw. deren Prüfungsausschüsse müssen sich künftig noch intensiver mit der Wirksamkeit des internen Risikomanagements auseinandersetzen. Mit der geplanten Neufassung von § 171 Absatz 1 Satz 2 AktG wird zudem der Berichtsumfang des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat konkretisiert. Es wird nun ausdrücklich festgelegt, dass der Abschlussprüfer über wesentlichen Schwächen des internen Risikomanagements in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess zu berichten hat. Das Gesetz soll voraussichtlich ab dem 1.1.2009 in Kraft treten.

Von den Auswirkungen des BilMoG’s sind auf Seiten der Unternehmen neben den Geschäftsleitungen und Überwachungsorganen insbesondere die Investor Relationsabteilungen, die Mitarbeiter des Rechnungswesens, der Internen Revision, der Compliance- und Rechtsabteilungen betroffen.

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