Ausweitung der Funktion des Financial Expert

Die EU Kommission hat Ende November einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, sowie eine Richtlinie zur Verbesserung des Binnenmarktes für gesetzliche Abschlussprüfungen vorgelegt.

Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Prüfungsausschuss wird weiter gestärkt und ausgedehnt. In Bezug auf den Prüfungsausschuss besagt der Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nämlich folgendes:

„1. Jedes Unternehmen von öffentlichem Interesse hat einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Verwaltungsorgans und/oder Mitgliedern des Aufsichtsorgans des geprüften Unternehmens und/oder Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung oder Aktionärshauptversammlung des geprüften Unternehmens bzw. bei Unternehmen ohne Gesellschafter oder Aktionäre von einem gleichwertigen Organ bestellt werden,
zusammen.

Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand im Bereich der Abschlussprüfung und ein weiteres Mitglied im Bereich der Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügen. Die Ausschussmitglieder müssen insgesamt mit dem Sektor, in dem das geprüfte Unternehmen tätig ist, vertraut sein. Die Mehrheit der Mitglieder des Prüfungsausschusses ist unabhängig. Der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird von den Ausschussmitgliedern benannt und ist unabhängig….“

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