Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder

Das Thema ‚Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern‘ wird im Jahr 2012 weiter an Bedeutung gewinnen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat diesen Punkt auf die Agenda (möglicher) Kodexänderungen gesetzt.

In der entsprechenden Pressemitteilung vom 17.1.2012 läßt die Kommission verlauten, künftig zu empfehlen, „… dass im Sinne einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands, dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Als unabhängig soll ein Aufsichtsratsmitglied gelten, wenn die Person in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder zu Dritten steht, die einen wesentlichen Interessenskonflikt begründen kann. Ferner soll der Aufsichtsrat künftig für seine Zusammensetzung konkrete Ziele für die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder benennen (Ziffer 5.4.1).“

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