An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf eine relevante und immer wieder zitierte Quelle, nämlich zur EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 15. Februar 2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs-/Aufsichtsrats. Diese Empfehlung bietet Aufsichtsräten eine echte Hilfestellung ganz im Gegensatz zu vielen anderen Dokumenten aus der Sphäre der EU. Es lohnt sich den entsprechenden Link abzuspeichern.
16.07.24 Workshop Teil 4: KI für C-Level – Rechte und Pflichten des Aufsichtsrat im Kontext von KI
Dieser Workshop des Artificial Intelligence Centers Hamburg (ARIC) ist der vierte Teil