Unternehmensstrafrecht ante portas?

Ein Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden rückt jetzt Unternehmen selbst in das Zentrum der Strafverfolgung.

Dieser Gesetzentwurf wird meiner Einschätzung nach noch zu äußerst kontroversen Diskussion führen, da er im Fall seiner Umsetzung für Unternehmen und die verantwortlichen Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien zu einschneidenden Veränderungen führen würde. Als ultima Ratio droht den betroffenen Unternehmen sogar die Auflösung durch Anordnung des zuständigen Gerichts.

Der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen Brun-Hagen Hennerkes kritisiert in einem jetzt erschienen Beitrag in der Wirtschaftswoche mit dem Titel ‚Unternehmen am Pranger‘ den Entwurf scharf.

Aufsichtsräte sollten den weiteren Verlauf der Debatte vor dem Hintergrund möglicher neuer Compliance-Anforderungen jedenfalls aufmerksam verfolgen.

Kategorien

more insights