APAK prangert Stillosigkeiten an

In einer Erklärung der APAK anlässlich der Beiratssitzung der WPK am 22. November 2013 werden einzelnen Mitgliedern des Verbandes wp.net Stillosigkeiten vorgeworfen.

In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es dazu: “

„Mit Rücksicht darauf, dass die Einrichtung einer öffentlichen Aufsicht für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer einen Eingriff in die traditionelle Selbstverwaltung darstellte, hat die APAK von Beginn an ihre Fachaufsicht in einer kooperativen, die maßgebenden Entscheidungsgremien der WPK begleitenden Form wahrgenommen. Diese Verfahrensweise hat sich aus der Sicht der APAK bewährt; sie hat über Jahre zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit der WPK und ihren ehrenamtlichen Gremien geführt.
Mit dem Eintritt einzelner Mitglieder des Verbandes wp.net in die Gremien der WPK im Jahre 2011 haben sich aus der Sicht der APAK Veränderungen ergeben, die die Zusammenarbeit und das Verhältnis zum Berufsstand belasten:

Zunächst mussten die APAK-Mitglieder Stillosigkeiten zu Kenntnis nehmen, die bis dahin im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer undenkbar erschienen. So wurden u.a. die Mitglieder der APAK in einer Veröffentlichung von wp.net als „Hausbesetzer“ des Wirtschaftsprüferhauses bezeichnet. Darüber hinaus wird von einzelnen Berufsträgern immer wieder behauptet, die APAK sei ein Teil der WPK, weil sie aus den Mitgliedsbeiträgen der Kammermitglieder finanziert werde; daher sei die APAK auch den Gremien der WPK rechenschaftspflichtig. Dies trifft nicht zu. Die APAK ist eine selbstständige Institution mit einer öffentlich-rechtlichen Teilrechtsfähigkeit, deren unabhängige Mitglieder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ernannt werden. Diese sind kraft Gesetzes ehrenamtlich tätig und erhalten hierfür Aufwandsentschädigungen, die seit 2005 durch das BMWi festgelegt sind. Die APAK ist allein gegenüber dem BMWi, nicht jedoch gegenüber den Gremien der WPK oder einzelnen Berufsträgern rechenschaftspflichtig. Sie wird ihren Wirtschaftsplan zukünftig auch veröffentlichen. Weiterhin wird der APAK u.a. in Eingaben an das BMWi in verschiedener Hinsicht gesetzeswidriges Verhalten vorgeworfen. Das BMWi hat diese, wie andere Vorwürfe von Berufsträgern als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen und damit klargestellt, dass sich die APAK in jeder Hinsicht in dem ihr vorgegebenen Rechtsrahmen hält.

Und schließlich werden Mitglieder der APAK mit Strafanzeigen überzogen, in denen die abwegige Behauptung aufgestellt wird, es seien zu Lasten des Berufsstandes ungerechtfertigte Vergütungen bezogen worden. Dieses Verhalten einzelner Berufsträger schädigt das Ansehen des Berufsstandes und ist geeignet, das bestehende Aufsichtssystem einschließlich wesentlicher Elemente der Selbstverwaltung des Berufsstandes zu demontieren. Die APAK wird alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um weiteren Schaden von ihr und der WPK abzuwenden. Die APAK steht hierzu in regelmäßigem Kontakt mit dem BMWi.“

wp.net meint hingegen, dass sich die APAK mit bestimmten Verlautbarungen außerhalb des ihr von der WPO eingeräumten Rechtsrahmens bewegt.

„Die APAK ist ein besonderer Teil der Wirtschaftsprüferkammer und eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung. Die Zwangsmitglieder der Kammer bezahlen ihre Aktivitäten. Sie hat damit auch die Belange des gesamten Berufsstands zu vertreten. Mit ihren am 16.10.2013 veröffentlichten Vorstellungen kämpft sie für die Interessen der Big4-Wirtschaftsprüfung und gegen die Interessen der mittelständischen Wirtschaftsprüfung und Einzelpraxen …“

, heißt es in einer auf der Website von wp.net veröffentlichten Pressemitteilung

Hintergrund:

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wurde Anfang 2005 durch den Gesetzgeber im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben eingerichtet. Der APAK obliegt die öffentliche Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), soweit diese Aufgaben gegenüber Abschlussprüfern wahrnimmt.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK)) „… ist die vom Gesetzgeber im Jahre 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute bundeseinheitliche Berufsorganisation, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sind.“

wp.net versteht sich als Stimme und Interessenvertreter mittelständischer Wirtschaftsprüfer und tritt u.a. für eine Gebührenordnung in der Abschlussprüfung ein.

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