Aufsichtsratsbericht als Thema beim Bundesverfassungsgericht

Das ist meines Wissens neu, dass sich nun auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema ‚Aufsichtsratsbericht‘ beschäftigt – so wie jetzt geschehen. In einer Pressemitteilung vom 19.2.2014 heißt es dazu:

Verstößt eine Kapitalgesellschaft gegen ihre Pflicht, einen Aufsichtsrat zu bilden, darf gegen sie nicht deswegen ein Ordnungsgeld verhängt werden, weil sie aufgrund des fehlenden Aufsichtsratsberichts ihre Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verletzt habe. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Bestimmtheitsgebot verlangt, den Ordnungswidrigkeitentatbestand nur auf Jahresabschlussunterlagen zu erstrecken, die nachträglich noch erstellt werden können; bei gänzlich fehlendem Aufsichtsrat ist das für den Aufsichtsratsbericht nicht der Fall.

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