Ein zweiter Financial Expert im Prüfungsausschuss!

Artikel 31 des gerade verabschiedeten Vorschlags zur VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse enthält wichtige Änderungen in Bezug auf den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats! Fortan sollen zwei Financial Experts im Prüfungsausschuss sitzen. Auch sollen die Unabhängigkeit und die Branchenkompetenz des Gremiums gestärkt werden.

„Prüfungsausschuss
1. Jedes Unternehmen von öffentlichem Interesse hat einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Verwaltungsorgans und/oder Mitgliedern des Aufsichtsorgans des geprüften Unternehmens und/oder Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung oder Aktionärshauptversammlung des geprüften Unternehmens bzw. bei Unternehmen ohne Gesellschafter oder Aktionäre von einem gleichwertigen Organ bestellt werden, zusammen.
Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand im Bereich der Abschlussprüfung und ein weiteres Mitglied im Bereich der Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügen. Die Ausschussmitglieder müssen insgesamt mit dem Sektor, in dem das geprüfte Unternehmen tätig ist, vertraut sein. Die Mehrheit der Mitglieder des Prüfungsausschusses ist unabhängig. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird von den Ausschussmitgliedern benannt und ist unabhängig.“

Eine Zusammenfassung der Neuerungen findet sich hier.

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