Eignungsdiagnostik für Aufsichtsräte und Vorstände

Die Besetzung von Vorstandspositionen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, mit denen Aufsichtsräte betraut sind. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist nämlich gemäß § 84 AktG für die Bestellung und auch Abberufung des Vorstands verantwortlich. Aufsichtsräte börsnnotierter Gesellschaften sollen nach Ziffer 5.3.3 DCGK einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Aufsichtsräte sind also im Kern auch mit der Nominierung und Besetzung des Aufsichtsorgans selbst befaßt soweit es sich um die Mitglieder der Anteilseigner handelt.

Das Risiko von Fehlbesetzungen im Hinblick auf diese Schlüsselpersonen kann für Unternehmen existenziell sein, wenn man bedenkt, dass der Faktor „Mensch“ an der Spitze des Unternehmens oft die Ursache schwerwiegender Unternehmenskrisen war und ist. Vor diesem Hintergrund ist es beinahe zwingend notwendig im Hinblick auf die vorstehenden Aufgaben einem strukturierten Prozess zu folgen, so wie ihn beispielsweise die DIN Spec 33456 – Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien beschreibt. Immer häufiger wird in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, ob der zusätzliche und ergänzende Einsatz eignungsdiagnostischer Instrumente zum Zweck der Evaluierung der einzelnen Persönlichkeitsprofile der Kandidaten die Entscheidungsgrundlage für den Aufsichtsrat verbessern kann. Einen sehr guten Überblick in Bezug auf eignungsdiagnostische Tools findet man auf der Plattform von Peats, dem führenden HR – Vergleichsportal in dieser Sache. Einen zu diesem Thema passenden Beitrag aus dem Harvard Business Review können Sie hier lesen.

In diesem möchte ich auf eine FEA – Veranstaltung in Kooperation mit Kienbaum hinweisen, die sich unter anderem mit diesem Thema beschäftigt.

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