AReG in Kraft

Am 17. Juni 2016 ist das Abschlussprüfungsreformgesetz (kurz: AReG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet wesentliche Neuerungen für den Bereich der Abschlussprüfung, u.a. in Bezug auf die Auswahl des Abschlussprüfers und die damit zusammenhängenden Auschreibungsverfahren für Unternehmen im öffentlichen Interesse. Das Institit der Wirtschaftsprüfer hat dazu in einem Positionspapier Stellung genommen. Hier der Link zu dem IDW – Positionspapier.

Zugleich tritt auch die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Dienst an und übernimmt die Aufsicht über Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE, das sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen). Die APAS übernimmt die Rolle (APAK). Das Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Teil des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes APAReG.

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