Abschlussprüfung im Fokus

Der Abschlussprüfer ist der wichtigste Informand des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers, dessen Unabhängigkeit und die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Das ist in § 107 Abs.3 AktG geregelt. Hier der Hinweis auf einige neue Veröffentlichungen aus dem Jahr 2016 des Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), die speziell für Mitglieder von Prüfungsausschüssen von Interesse sein sollten.

Der Arbeitskreis „Corporate Governance und Gesellschaftsrecht“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine geänderte Fassung des IDW PS 345 erarbeitet. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Formulierungsempfehlung für die Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 DCGK, die nun zusätzlich auch die Anforderungen nach Art. 6 Abs. 2 EU-APrVO erfüllt. Die Veröffentlichung soll in Kürze erfolgen.

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