Investorenkommunikation

Am kommenden Dienstag treffen sich die Mitglieder der Kodexkommission und beraten über die Änderungsvorschläge des DCGK’s 2017.

Ein bedeutendsamer Änderungsvorschlag betrifft die Rolle des Aufsichtsrats im Verhältnis zu den Investoren. Fortan soll der Aufsichtsratsvorsitzende “ … in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Das sind Gegenstände, für die der Aufsichtsrat allein verantwortlich ist und die von ihm allein zu entscheiden sind. Bei Fragen, die nur gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden sind, sollen Gespräche entweder allein vom Vorstand oder vom Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen mit dem Vorstand geführt werden.“

Das Thema und die vorgetragenen Argumente sind indessen nicht ganz neu. Das Thema war schon im Jahr 2001 Gegenstand der Debatte wie ein Blick in den Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts, Drucksache 14/7515 verrät. Damals wurde eine Redepflicht der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung diskutiert.

Tatsächlich wird wohl mit den geplanten Änderungen des DCGK’s lediglich die bereits geübte Praxis nachvollzogen. Institutionelle Investorengespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden finden nämlich auch heute schon statt.

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