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Ehrenrunde für den Vorstand

Der Vorstand der DZ-Bank muss einem Bericht des Handelsblatts zu Folge eine Ehrenrunde bei der Erstellung der strategischen Planung drehen. Das liest man wirklich selten!

Hier der Link: DZ-Bank-Chef vom Aufsichtsrat gerügt (bei Handelsblatt.com am 26.11.2009 veröffentlicht)

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Posted: November 26th, 2009
Categories: Debatte
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Aufsichtsratsbericht Axel Springer

Prof. Olaf Müller-Michaels bespricht in seinem Weblog ‘Verschmelzungsbericht’ das kürzlich veröffentlichte BGH-Urteil vom 21. September 2009 (II ZR 174/08), in dem es um die Voraussetzungen geht, unter denen eine unrichtige Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen führen kann. Dabei geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer AG auf der Hauptversammlung am 27. April 2006. In seinem Bericht an die Hauptversammlung hatte es der Aufsichtsrat nicht wie im DCGK vorgesehen über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert. … (mehr)

Posted: November 1st, 2009
Categories: Gerichtsurteile, Introduction
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Koaltionsvertrag

Der Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht u.a. vor, die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung von Aufsichtsräten weiter zu entwickeln. Spannend ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der in der vergangenen Legislaturperiode auf Eis gelegte Entwurf eines Kapitalmarkthaftungsinformationsgesetzes wieder auf die Agenda rückt.

Die neue Regierung will die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit unterstützen und die Mitspracherechte der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte der Vorstandsvergütung stärken. Für ehemalige Vorstandsvorsitzende soll es eine Mindestwartefrist von zwei Jahren beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens geben, wobei die Besonderheiten von Familienunternehmen berücksichtigt werden sollen. Die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung sollen erweitert werden und die Größe des Aufsichtsrats wird thematisiert. Außerdem soll ein Ehrenkodex für Betriebsräte! entwickelt werden.

Die neue Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dazu soll ein Stufenplan insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Aufsichtsräten erstellt werden. Dieser Stufenplan setzt in der ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen.

Der Koaltionsvertrag zum Download steht bei Handelsblatt.com bereit.

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Posted: Oktober 26th, 2009
Categories: Debatte
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Was die FDP will?

“Wir müssen das Verantwortungsprinzip der in der Wirtschaft stärken – durch verstärkte Haftungsregelungen bei Fehlverhalten und eine Rückbesinnung auf anständige Kaufmannstugenden.”, schreibt von Rainer Brüderle in seinem Positionspapier vom 30. Oktober 2008. Einige Punkte daraus tauchen jetzt in der aktuellen Diskussion wieder auf.

Posted: Oktober 14th, 2009
Categories: Debatte
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Interessenkonflikte

“Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.”, heißt es im Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.5.3).

Das Thema Interessenkonflikte erfährt in der öffentlichen Wahrnehmung immer stärkere Bedeutung, weil sich aktive und kapitalstarke Investoren positionieren. Kritik in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte bei VW äußerte jüngst zum Beispiel Anne Kvam von Norges Bank Investment Management, NBIM. Nachzulesen zum Beispiel bei Spiegel-Online.

Ein Blick in den Bericht des VW-Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2008 lohnt sich!

Posted: Oktober 13th, 2009
Categories: HV Reporting, Interessenkonflikte
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Professionaliserung der Aufsichtsräte

Die neue Regierung aus Union und FDP plant Berichten zu Folge eine deutliche Verkleinerung der Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften. “Dazu werden wir die gesetzlich zulässige Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften verringern”, heißt es in einem Arbeitspapier für den Koalitionsvertrag, wie das “Handelsblatt” in seiner Ausgabe am Dienstag berichtet. Bisher sind höchstens 20 Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften erlaubt.

CDU und FDP verständigten sich auch darauf, den Einfluss von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat zu verringern. “Das Privileg, welches unternehmensexternen Gewerkschaftsmitgliedern mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat von Konzernen sichert, wird abgeschafft”, heißt es in dem Papier, das noch von der großen Koalitionsrunde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und FDP-Chef Guido Westerwelle abgesegnet werden muss.

Darüber hinaus wollen Union und FDP “das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken”. Vergütungen müssten sich dabei stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens orientieren, heißt es in dem Papier.

Posted: Oktober 12th, 2009
Categories: Gesetzentwürfe, Introduction
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“Schwarze Zahlen”

Die Kommunikationsberatung fischerAppelt, ziegler hat im Oktober 2009 eine Publikationsserie „Schwarze Zahlen“ ins Leben gerufen, die sich aktuellen Themen der Finanzkommunikation annimmt. Die erste Ausgabe widmet sich dem Thema Geschäftsberichterstattung im Spannungsfeld von Corporate Governance und Managementverantwortung. Eine Möglichkeit zum Download gibt es hier.

Die Broschüre gefällt mir persönlich wirklich sehr gut … wegen der aktuellen Inhalte, der zeitgemäßen Sprache (endlich mal nicht so ein trockenes Juristen und BWLer deutsch!) und natürlich wegen des starken Designs (klar, wahr, übersichtlich!)Das Papier macht die Bröschüre haptisch, sie ‘fäßt’ sich gut an. Die Bezugnahme auf Personen mit deren Bilder macht die Sache interessant. Und der Titel ‘Schwarze Zahlen’ spricht einen an. Der Nutzwert ist hoch nicht zuletzt wegen der Handlungsempfehlungen am Schluß, so dass die Botschaft ankommt. Eine absolut gelungene Ausgabe No.1!

Posted: Oktober 12th, 2009
Categories: Introduction
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Verband für “Financial Experts” gegründet

Hamburg (ots) – Mit der Financial Experts Association wurde der erste Berufsverband für Finanzexperten gegründet. Zielsetzung der Organisation ist die Förderung der Qualifikation und Unabhängigkeit der Aufsichtsräte und Beiräte von Unternehmen.Schwere Unternehmenskrisen und die andauernden Diskussionen um die Neuregelung der Unternehmensüberwachung bringen die Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften auch in Deutschland immer wieder in die Kritik. Zentraler Punkt der Diskussion ist häufig die mangelnde Finanzexpertise der Aufsichtsratsmitglieder bei der Ausübung ihrer Kontroll- und Überwachungsfunktion von Unternehmen.

Weltweit haben die Gesetzgeber dieses Problem erkannt und durch Eingriffe in die jeweiligen Corporate Governance Systeme erste Lösungsansätze geschaffen. In Deutschland finden sich die erweiterten Anforderungen an das Überwachungssystem von Unternehmen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und im geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Im BilMoG, dessen Verabschiedung 2009 geplant ist, wird auch die Funktion des “Finanzexperten” im Aufsichtsrat erstmalig für kapitalmarktorientierte Unternehmen zwingend vorgeschrieben.

Die Financial Experts Association ist der erste Berufsverband für Finanzexperten mit Fokus auf die zunehmenden Anforderungen in den Kontroll- und Überwachungsorganen von Unternehmen. Zur Aufgabe des Verbands gehört, den Aufsichtsrat auf den Gebieten der Corporate Governance, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, des Risikomanagements, der Prüfung und der Compliance zu unterstützen. “Der Finanzexperte im Aufsichtsrat ist eine Schlüsselperson im Überwachungssystem von Unternehmen”, so Dr. Bernd Schichold, Vorstandsvorsitzender der Financial Experts Association. “Entscheidend sind für ihn zwei Eigenschaften: Seine Qualifikation und seine Unabhängigkeit.”

Ziel der Financial Experts Association ist die Förderung der Finanzexpertise des Aufsichtsrats durch Erfahrungsaustausch und Wissensmanagement. Hierzu gehören u.a. die Erarbeitung ethischer Normen und fachlicher Standards für Finanzexperten sowie deren Weiterbildung in enger Kooperation mit Wissenschaft und Forschung. Zugleich fungiert der Verband als Interessensvertretung von Finanzexperten im Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Informationen zur Financial Experts Association e.V.

Die Financial Experts Association e.V. ist eine Organisation zur Förderung der Finanzexpertise in den Kontroll- und Überwachungsorganen von Unternehmen. Die Kernaufgabe liegt in der Unterstützung des Aufsichtsrats auf den Gebieten der Corporate Governance, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, des Risikomanagements, der Prüfung und Compliance. Mitglieder des Verbandes sind Unternehmen und Personen mit ausgewiesener Finanzexpertise. Weitere Information finden Sie unter: www.financialexperts.eu

Originaltext: Financial Experts Association e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74310 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74310.rss2

Pressekontakt: Financial Experts Association e.V. Dr. Bernd Schichold, Vorstandsvorsitzender Ulf Ziegler, Vorstand Tel: +49 (0)40 180 10 568 Fax: +49 (0)40 180 10 569 E-Mail: info@financialexperts.eu

Posted: Februar 2nd, 2009
Categories: Introduction, Mitteilungen
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Berater als Aufsichtsrat

Das OLG-MUENCHEN hat (AZ: Urteil, 7 U 4230/07) am 24.09.2008 entschieden, das der Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 120 AktG nicht schon deshalb anfechtbar ist, weil der Aufsichtsrat in seinem Bericht nach § 171 Abs. 2 AktG nicht über Verträge informiert hat, die zwischen der Gesellschaft und einer Rechtsanwaltskanzlei, welcher ein Mitglied des Aufsichtsrats angehört, geschlossen wurden. Die Nichterwähnung von Beraterverträgen im Aufsichtsratsbericht führt also nicht zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses.

Lesen Sie bei Beck Aktuell die Anmerkungen von Rechtsanwältin Dr. Hildegard Ziemons, CMS Hasche Sigle, Frankfurt a. M.

Posted: Dezember 3rd, 2008
Categories: Gerichtsurteile
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Aufsichtsratsassistent

Einem Antrag der FDP-Fraktion vom 12.11.2008 (Drs. 16/10885) zu Folge soll die Professionalität und Effizienz der deutschen Aufsichtsräte u.a. durch die konstante oder hauptberufliche Tätigkeit eines Aufsichtsratsassistenten verbessert werden.

Der Vorschlag einen Aufsichtsratsassistenten zu etablieren ist nicht ganz neu. So sah der „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Effizienz von Aufsichtsräten und zur Begrenzung der Machtkonzentration bei Kreditinstituten infolge von Unternehmensbeteiligungen” vom 29.1.1998 vor, dass Aufsichtsräte großer Gesellschaften einen Aufsichtsratsassistenten beschäftigen sollen.

Danach sollte in das Aktiengesetz ein neuer “§ 111 a Aufsichtsratsassistent” eingefügt werden:

“(1) Bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, sowie bei Gesellschaften, für die das Montan-Mitbestimmungsgesetz gilt und die in der Regel mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen, ist zur Unterstützung der Arbeit des Aufsichtsrats ein Sachverständiger (Aufsichtsratsassistent) zu beschäftigen. Anderen Gesellschaften steht die Beschäftigung eines Aufsichtsratsassistenten frei. Die Anstellung des Aufsichtsratsassistenten erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter auf Vorschlag des Aufsichtsrats. Der gesetzliche Vertreter ist an den Vorschlag des Aufsichtsrats gebunden.
(2) Der Aufsichtsrat ist gegenüber dem Aufsichtsratsassistenten weisungsbefugt. Der Aufsichtsratsassistent arbeitet dem Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen zu. Zu diesem Zweck kann der Aufsichtsrat den Aufsichtsratsassistenten beauftragen, die Bücher, Schriften und Vermögensgegenstände der Gesellschaft im Sinne des § 111 Abs. 2 einzusehen und zu prüfen. § 93 Abs. 1 Satz 2 gilt für den Aufsichtsratsassistenten entsprechend.
(3) Die auf die Gesellschaft zu verwendende Arbeitszeit und Vergütung des Aufsichtsratsassistenten werden vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu der vom Aufsichtsratsassistenten auf die Gesellschaft verwandten Arbeitszeit stehen. Dem Aufsichtsratsassistenten ist eine angemessene sachliche und personelle Ausstattung von der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Der Aufsichtsratsassistent muß auf eine Gesellschaft mit bis zu 10 000 Arbeitnehmern mindestens ein Viertel, auf eine Gesellschaft mit mehr als 10 000 bis zu 20 000 Arbeitnehmern mindestens die Hälfte und auf eine Gesellschaft mit mehr als 20 000 Arbeitnehmern seine gesamte Arbeitszeit verwenden. Der Aufsichtsratsassistent darf weder selbst mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft befaßt noch bei der prüfenden Gesellschaft angestellt sein; er darf ferner nicht Mitarbeiter oder Aufsichtsratsassistent von Gesellschaften sein, die Wettbewerbsunternehmen im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 sind.”

Der Bundesrat begründete seinen Vorschlag wie folgt: „Das Ziel, die Überwachungseffizienz des Aufsichtsrats zu erhöhen, läßt sich nur durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe des Aufsichtsrates erreichen. Hierzu leisten Ausschüsse einen wertvollen Beitrag, da sie in kleineren Gremien und kürzeren Zeitabständen tagen können. Da die Ausschüsse aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildet werden, sind auch sie nur nebenberuflich für das Unternehmen tätig. Eine permanente, unabhängige Überwachung der Geschäftsführung setzt deshalb die Zuarbeit seitens eines Aufsichtsratsassistenten – eines sachverständigen, vorstandsunabhängigen Dritten voraus, der den Aufsichtsrat mit allen von ihm selbst für relevant eingestuften, vom Vorstand unbeeinflußten Informationen versorgt. Der Aufsichtsratsassistent soll die Arbeit des Aufsichtsrates in einer ganz ähnlichen Weise unterstützen, wie es der Vorstandsassistent für den Vorstand tut. Als Stabsorgan des Aufsichtsrats kann der Aufsichtsratsassistent vom Aufsichtsrat mit der Einsicht und Prüfung nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG betraut werden. Dies umfaßt auch einen eigenen direkten Zugang zu allen erforderlichen Informationen. Der Aufsichtsratsassistent unterliegt derselben Verschwiegenheitspflicht wie Vorstand und Aufsichtsrat. …. Damit überträgt der Aufsichtsrat seine Einsichtsbefugnisse auf seinen Assistenten. Für den Vorstand bedeutet dies keine erweiterte Auskunftspflicht, da er dieselben Auskünfte bzw. denselben Zugang zu Informationen dem Aufsichtsrat selbst gewähren muß. Das Gesetz sieht auch heute schon vor, daß dieses Auskunfts- und Einsichtsrecht vom Aufsichtsrat auf ein Mit-glied oder auf einen externen Sachverständigen übertragen werden kann (§ 111 Abs. 2 Satz 2 AktG). Der Aufsichtsratsasssitent ist insoweit wie ein vom Aufsichtsrat (permanent) beigezogener Sachverständiger zu werten.“

Weiter heißt es in dem damals letzlich abgelehnten Gesetzentwurf: „Die Kompetenzen des Aufsichtsrats bleiben von der Beauftragung und Zuarbeit eines Aufsichtsratsassistenten unberührt: Die Beschlußfassung liegt weiterhin beim Aufsichtsratsplenum. Der Aufsichtsratsassistent unterstützt die Beratung und die Beschlußvorbereitung, indem er Ausschüssen und Gesamtaufsichtsrat die nötigen Informationen beschafft. … Auch zum Abschlußprüfer soll der Aufsichtsratsassistent zweckmäßigerweise einen engen Kontakt herstellen, um alle im Rahmen der Abschlußprüfung relevanten Informationen beschaffen und in geeigneter Weise für den Aufsichtsrat aufbereiten zu können.“

Der Aufsichtsrat kann sich schon nach der zur Zeit gültigen Rechtslage durch einen Aufsichtsratsassistenten unterstützen lassen. Allerdings beschränkt sich die Unterstützung durch einen Aufsichtsratsassistenten auf untergeordnete Hilfstätigkeiten im Rahmen der allgemeinen Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats. Prüfungen, Begutachtungen und Beratungen in Bezug auf spezielle Sachverhalte, wie sie von Sachverständigen im Sinne der §§ 109, 111 AktG durchgeführt werden, sind derzeit nicht erlaubt. Der Aufsichtsratsassistent darf dem Aufsichtsrat lediglich zuarbeiten, dessen Entscheidungen vorbereiten und wenn er gefragt wird auch seine eigene Meinung zur Sache äußern. Er hat insofern eher eine technische Hilfsfunktion.

Posted: November 23rd, 2008
Categories: HV Reporting, Introduction
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Datenschutz und Aufsichtsrat

In einer Pressemitteilung der Deutschen Telekom vom 29.8.2008 ist zu lesen, dass die Kanzlei Oppenhoff & Partner dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom einen Zwischenbericht in Bezug auf die unabhängige Überprüfung der Vorwürfe missbräuchlicher Nutzung von Telefon-Verbindungsdaten vorgelegt hat. Vorstand und Aufsichtsrat hatten die Kanzlei am 8. Mai 2008 mit dieser Prüfung beauftragt. “Der Bericht befasst sich vorrangig mit der früheren Organisation der Sicherheitsabteilung der Deutschen Telekom und macht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Strukturen und Prozesse. (…) Der Bericht enthält weitreichende Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des Sicherheitsbereiches, so zum Beispiel (…) einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten an den Aufsichtsrat.”

Verschwiegenheit

Hier der Hinweis auf einen in FAZ.net am 29.7.2008 erschienen Artikel zum Thema ‘Verschwiegenheit des Aufsichtsrats’.

Posted: August 3rd, 2008
Categories: Kommunikation des Aufsichtsrats, Surveys
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Studie zu Geschäftsberichten

Hier der Hinweis auf eine Internationale Studie der Kirchhoff Consult AG , die den Umfang der jährlichen Berichterstattung der weltweit größten Unternehmen untersucht hat. Dabei wurde folgendes festgestellt: Deutschland bietet die umfangreichste Berichterstattung. Mit 208 Seiten sind die Geschäftsberichte der deutschen Unternehmen deutlich länger als bspw. Geschäftsberichte amerikanischer Unternehmen. Schweizer Unternehmen berichten sehr ausführlich zu Corporate-Governance gefolgt von Unternehmen aus Großbritannien. Fast ein Drittel der Berichterstattung in den USA erfolgt zu CSR-Themen. Die USA und Japan fokussieren sich auf ausführliche Vorstandsvorworte.

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Posted: Juli 10th, 2008
Categories: Surveys
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Bundesregierung beschließt Entwurf zum BilMoG

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) beschlossen. Das BilMoG bringt weitreichende Änderungen in den Bereichen Rechnungslegung und Corporate Governance. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des BilMoG liefert die Pressemitteilung des BMJ.

Weitere Hintergrundinformationen zum BilMoG finden Sie im Financial Experts Wiki in der Kategorie ‘BilMoG’.

Posted: Mai 21st, 2008
Categories: Introduction
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Polo-Shirt mit ISION Logo

In guter alter Hamburger Popper Manier erschien Alexander Falk im Polo-Shirt (mit ISION Logo) vor Gericht! Hier der Link zu einem vom Hamburger Abendblatt veröffentlichen Foto. Hier ein der Link zu einem weiteren Foto aus der Neuen Luzerner Zeitung.

Am Ende werden es vier Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Betruges und Bilanzfälschung für den ehemaligen Börsenstar. “Als der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger um 9.34 Uhr das Urteil gegen Falk verkündet, wirkt der 38 Jahre alte Unternehmer für Sekunden wie versteinert. Er schaut zu Boden, nachdenklich. Es ist das Ende des größten Wirtschaftsstrafverfahrens Hamburgs.” mehr …

Posted: Mai 11th, 2008
Categories: Gerichtsurteile
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Zwischenlagebericht

“Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008 in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur Bekanntmachung vorgelegt”, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Und weiter: “Dieser Standard konkretisiert die insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügten Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom 15. Dezember 2005 und der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV) vom 13. März 2008, in denen Rahmenbedingungen zur Halbjahres- und Quartalsfinanzberichterstattung sowie zur Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vorgegeben werden. DRS 16 regelt auch den mit dem TUG erstmals gesetzlich geforderten Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung und die als „Bilanzeid“ bezeichnete Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Letztere ist sowohl Bestandteil der Jahres- als auch der Halbjahresfinanzberichterstattung.”

Compliance mit diesem Standard bedeutet auch für den Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft mehr Arbeit, weil der Zwischenlagebericht von diesem zu prüfen ist. Im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist mindestens über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Posted: Mai 7th, 2008
Categories: Introduction, Lagebericht, Non-Financial Reporting
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Kapitalmarkt als Störfaktor?

Die diesjährige Schmalenbach-Tagung mit dem spannenden Thema ‘Kapitalmarkt – Störfaktor oder Motor für die Unternehmensführung?’ findet am 24. April 2008 in Köln statt. Die in der Praxis häufig anzutreffende ablehnende bisweilen feindliche Haltung deutscher Vorstände und Aufsichtsräte gegenüber aktiven Investoren stößt insbesondere bei vielen angelsächsischen Anlegern auf Unverständnis. Tatsächlich verfolgen langfristig investierende aktive Aktionäre das Ziel, die ‘Corporate Governance’ der jeweiligen Unternehmen nachhaltig auch zum Nutzen aller anderen Aktionäre zu verbessern. Ein wichtiger Baustein in deren Anlagestrategie ist die wirksame Überwachung der Performance von Vorständen und Aufsichtsräten. Ich frage mich, was daran schlecht sein soll? Der Kapitalmarkt ist vielmehr der Motor für eine gute Unternehmensführung.

Veranstalter ist die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.. Hier geht es zum Programm.

Posted: April 22nd, 2008
Categories: Events
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Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank

In einem sehr interessanten Interview im Handelsblatt vom 31. März 2008 äußert sich Clemens Börsig, u.a. Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank, über die Corporate Governance des Kreditinstituts und die Arbeit von Aufsichtsräten in großen Konzernen. Er vertritt in dem Beitrag die Auffassung, dass der Gesetzgeber die Leitlinien für den Missbrauch des Auskunftsrechts etwas enger ziehen sollte.

Posted: März 31st, 2008
Categories: Kommunikation des Aufsichtsrats
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IR und Krisenkommunikation

In der neuestens Ausgabe der Zeitschrift ‘Die Aktiengesellschaft’ wird in einem Kurzbeitrag auf die Aufgaben des IR-Managers im Zusammenhang mit der aktuellen Krise an den Finanzmärkten eingegangen. Die IR-Manager vieler Unternehmen müssen sich danach im zunehmenden Maße mit diesbezüglichen Anfragen auseinandersetzen.

In der praktischen Arbeit stellt sich dann die Frage wie transparent die Berichterstattung eigentlich sein kann, ohne dass möglicherweise negative Folgen für das Unternehmen entstehen. Hinzu kommt, dass der IR-Manager gelegentlich eine grundsätzlich andere Auffassung in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Berichterstattung hat als Vorstand und Aufsichtsrat.

Posted: März 25th, 2008
Categories: HV Reporting, Kommunikation des Aufsichtsrats
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‘Talking Governance’

Das Millstein Center for Corporate Governance and Performance der Yale School of Management hat zusammen mit Deloitte & Touche LLP eine Untersuchung zu dem Thema ‘Board – Shareholder Communication’ durchgeführt. Hier der Link zur Zusammenfassung des Reports.

Posted: März 15th, 2008
Categories: Surveys
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