Das Thema ‘Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern’ wird im Jahr 2012 weiter an Bedeutung gewinnen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat diesen Punkt auf die Agenda (möglicher) Kodexänderungen gesetzt.

In der entsprechenden Pressemitteilung vom 17.1.2012 läßt die Kommission verlauten, künftig zu empfehlen, “… dass im Sinne einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands, dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Als unabhängig soll ein Aufsichtsratsmitglied gelten, wenn die Person in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder zu Dritten steht, die einen wesentlichen Interessenskonflikt begründen kann. Ferner soll der Aufsichtsrat künftig für seine Zusammensetzung konkrete Ziele für die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder benennen (Ziffer 5.4.1).”

Hier der Hinweis auf die Drucksache 17/6506: ‘Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM(2011) 164 endg.; Ratsdok. 8830/11; Drucksache 17/5822 Nr. A.20, hier: Stellungnahme im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der EU-Kommission.

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Das Dauerbrennerthema “Aufsichtsrat” wird im kommenden Jahr einen weiteren Bedeutungszuwachs erfahren. Dafür sprechen mindestens zwei Gründe.

Zum einen wollen institutionelle Investoren wissen wie und von wem die Geschäftsführung der Gesellschaften überwacht wird. Dazu werden sie aktiver die Performance des Aufsichtsrats hinterfragen und Transparenz in Bezug auf den Nominierungsprozess bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern einfordern, so wie es bereits Fall Infineon zu sehen war.

Zum anderen hat die Europäische Kommission eine breit angelegte Konsultation zur Rolle der gesetzlichen Abschlussprüfung sowie zum Umfeld ihrer Durchführung eingeleitet und dazu das Grünbuch – Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise veröffentlicht und damit für viel Wirbel nicht nur in der Abschlussprüferszene gesorgt.

Wieder einmal wird die die Frage gestellt, ” … ob die Rolle der Abschlussprüfer nicht verbessert werden kann, um neue, in der Zukunft auftretende Finanzrisiken abzuschwächen.” Diese Fragestellung ist nicht neu. Sie taucht immer wieder in der Folge großer Finanz- und Wirtschaftskrisen auf. Im Kern ging und geht es vor allem auch um die Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer.

Im Jahr 1931 während der ersten Weltwirtschaftskrise wurde im Wege der Notverordnung die obligatorische Pflichtprüfung eingeführt und der Beruf des Wirtschaftsprüfers ins Leben gerufen, um so zu verhindern, dass sich derartige Ereignisse noch einmal wiederholen. Der BGH hat im Jahr 1954 im sogenannten Redepflicht – Urteil erstmals näher konkretisiert wie Aufsichtsrat und Abschlussprüfer insbesondere im Krisenfall miteinander zu kommunizieren haben. Die gesetzliche Kodifizierung der Krisenwarnfunktion des Abschlussprüferes gegenüber dem Aufsichtsrat schließlich erfolgte im Aktiengesetz von 1965, von wo aus sie nahezu unverändert in das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) 1985 übernommen worden ist. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) aus dem Jahr 1998 verpflichtete die Vorstände von Aktiengesellschaften Risikofrüherkennungssysteme einzurichten, die seitdem vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat zu prüfen sind. Das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) brachte im Jahr 2005 die “Business Judgement Rule” und eine weitere Verschärfung der Pflichtenlage, mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel eingeleitet, dessen Auswirkungen erst in den kommenden Jahren voll sichtbar werden.

Eine Frage die sich zwangsläufig aufdrängt und diskutiert werden muss, lautet: Was nutzen alle gesetzlichen Regeln, wenn es dann doch immer wieder zu (Unternehmens-) Krisen kommt? Klar ist, dass Aufsichtsräte und Abschlussprüfer zum Wohl und im Interesse der Unternehmen im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenarbeiten müssen. Dazu zwingt sie das Gesetz. Darüber hinaus gibt es aber auch eine moralisch, ethische Verantwortung jenseits aller gesetzlichen Standards und Regeln, die sich alle Beteiligten immer wieder bewußt machen sollten.

Weiterführende Links: Financial Experts Wiki / Grünbuch.

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Jan 212010

Die FTD Deutschland berichtet über eine von dem britischen Pensionsfond Hermes gestartete Aktionärsrevolte bei Infineon, die jetzt weitere Unterstützer erhält wie zum Beispiel die Vereinigung Institutioneller Privatanleger (VIP), die per Gegenantrag ZF-Finanzvorstand Willi Berchtold zum Chefkontrolleur des Dax -Konzerns wählen lassen will statt des Gremiumsmitglieds Klaus Wucherer. Auch die Stimmrechtsberatung Ivox empfiehlt ebenfalls, gegen Wucherer zu stimmen, wie Ivox-Direktor Alexander Juschus gegenüber der FTD verlauten ließ. IVOX arbeitet für die Mitglieder des deutschen Fondsverbandes BVI.

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Edmund Malik hat in vertritt in seinem Beitrag Die Krise zeigt, dass wir neue Strukturen brauchen (bei Handelsblatt.com am 04.01.2010 veröffentlicht), die Auffassung, dass die maßgeblichen Ursachen der jetzigen Krise bislang noch nicht ausreichend thematisiert wurden und fordert zu Recht ein Umdenken:

“Maßgebliche Ursachen der Krise wurden bis heute kaum thematisiert, unter anderem die drastischen Funktionsschwächen der Lenkungs- und Führungssysteme, deren Ursprünge im vorigen Jahrhundert liegen und die von der heutigen Systemkomplexität überfordert sind. Die daraus folgenden falschen Unternehmensstrategien, unwirksame Systeme für das Risikomanagement, längst überholte starre Organisationsstrukturen, veraltete Entscheidungsprozesse und die zerstörerische angelsächsische Corporate Governance haben zur Krisenentstehung massiv beigetragen.”
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Dez 292009

Das Ende des Kapitalismus?

Hintergrundinformationen über Bob Monks im Wikipedia .

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Eine von der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe “Managerverantwortlichkeit” hat Vorschläge entwickelt, um die Stellung der Aufsichtsräte gegenüber dem Vorstand weiter zu stärken und die Verantwortung der Leitungs- und Überwachungsorgane weiter zu detaillieren.

Dem Bericht der Arbeitsgruppe Managerverantwortung zu Folge soll dem Aufsichtsrat künftig gegenüber der Hauptversammlung eine Berichtspflicht über Feststellungen und Maßnahmen zu Sachverhalten obliegen, in denen der Aufsichtsrat Schadensersatzansprüche gegen Mitlieder des Vorstands geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, eine Haftung bestehe.

Weiterhin schlägt die Arbeitsgruppe vor Ziffer 5.5.3 des DCGK, wonach der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung berichten soll, nunmehr gesetzlich im Aktiengesetz festzuschreiben und damit aufzuwerten.

Hier der Link zum Bericht der Arbeitsgruppe.

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Der Vorstand der DZ-Bank muss einem Bericht des Handelsblatts zu Folge eine Ehrenrunde bei der Erstellung der strategischen Planung drehen. Das liest man wirklich selten!

Hier der Link: DZ-Bank-Chef vom Aufsichtsrat gerügt (bei Handelsblatt.com am 26.11.2009 veröffentlicht)

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Okt 262009

Der Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht u.a. vor, die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung von Aufsichtsräten weiter zu entwickeln. Spannend ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der in der vergangenen Legislaturperiode auf Eis gelegte Entwurf eines Kapitalmarkthaftungsinformationsgesetzes wieder auf die Agenda rückt.

Die neue Regierung will die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit unterstützen und die Mitspracherechte der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte der Vorstandsvergütung stärken. Für ehemalige Vorstandsvorsitzende soll es eine Mindestwartefrist von zwei Jahren beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens geben, wobei die Besonderheiten von Familienunternehmen berücksichtigt werden sollen. Die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung sollen erweitert werden und die Größe des Aufsichtsrats wird thematisiert. Außerdem soll ein Ehrenkodex für Betriebsräte! entwickelt werden.

Die neue Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dazu soll ein Stufenplan insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Aufsichtsräten erstellt werden. Dieser Stufenplan setzt in der ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen.

Der Koaltionsvertrag zum Download steht bei Handelsblatt.com bereit.

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Okt 142009

“Wir müssen das Verantwortungsprinzip der in der Wirtschaft stärken – durch verstärkte Haftungsregelungen bei Fehlverhalten und eine Rückbesinnung auf anständige Kaufmannstugenden.”, schreibt von Rainer Brüderle in seinem Positionspapier vom 30. Oktober 2008. Einige Punkte daraus tauchen jetzt in der aktuellen Diskussion wieder auf.