Eignungsdiagnostik für Aufsichtsräte und Vorstände
Die Besetzung von Vorstandspositionen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, mit denen Aufsichtsräte betraut sind. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist nämlich gemäß § 84 AktG für die Bestellung und auch Abberufung des Vorstands verantwortlich. Aufsichtsräte börsnnotierter Gesellschaften sollen nach Ziffer 5.3.3 DCGK einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat… Read More Eignungsdiagnostik für Aufsichtsräte und Vorstände