A MESSAGE FROM HRH THE PRINCE OF WALES
Beiräte in mittelständischen Unternehmen spielen eine wichtige Rolle. Das ist der Tenor der Studie "Beiräte im Mittelstand", die jetzt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte veröffentlicht wurde. Die Hauptaufgaben von Beiräten liegen demzufolge " … bei der Kontrolle der Unternehmensführung, deren Beratung sowie der Vermittlerfunktion zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen. Zwar wird ihre Effizienz kaum überprüft, dennoch leisten sie nach Ansicht der befragten Unternehmer wertvolle Arbeit. Der Tätigkeits- und Kompetenzbereich der Beiräte ist breit gestreut ebenso wie ihre Vergütung, die bis etwa 10.000 Euro pro Jahr betragen kann. Trotz hoher Ansprüche an die Beiratsmitglieder haben die meisten Unternehmen keine Schwierigkeiten bei der Besetzung."
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Professionalisierung von Aufsichtsräten dringend erforderlich – Dr. Michael Fuchs übernimmt Schirmherrschaft der Financial Experts Association e.V.
Hamburg (ots) – Dr. Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, plädierte auf der Verbandstagung der Financial Experts Association e.V. in Hamburg für eine stärkere Qualifikation von Aufsichtsräten in Deutschland. "Gerade im für Deutschland so wichtigen Mittelstandssektor stellen wir fest, dass die Kontroll- und Überwachungsorgane von Unternehmen häufig nicht ausreichend qualifiziert sind", so Dr. Fuchs. Die Politik muss entsprechende Rahmenbedingungen setzen, damit Aufsichtsräte professionell und unabhängig ihre Aufgaben wahrnehmen können. Dazu gehören die Schaffung notwendiger Infrastrukturen ebenso wie mögliche Qualifizierungsangebote und Zertifizierungen. Dr. Fuchs: "Es geht darum, eine neue Generation von Aufsichtsräten zu schaffen, die durch exzellente Qualifikation den steigenden Anforderungen an die Unternehmensüberwachung gerecht wird – nicht nur im privaten, sondern gerade auch im öffentlichen Sektor."
Als Schirmherr der Financial Experts Association e.V. – dem ersten Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland – wird Herr Dr. Fuchs sich verstärkt für die Qualifizierung der Kontroll- und Überwachungsorgane in Deutschland einsetzen. Die Financial Expert Association e.V. wird in Kooperation mit der Universität St. Gallen ein Curriculum mit Zertifizierung zum "Financial Expert" anbieten. Der Beginn des Ausbildungsprogramms ist für Ende 2010 vorgesehen.
In einem Interview mit dem Manager-Magazin erklärt ein Kommunikationsexperte ‘Die Neue Macht der Aktionäre’.
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Die Aktionaersforum AG setzt mit ihrer innovativen Webplattform neue Maßstäbe in der Stakeholder-Kommunikation.
Ein gutes Beispiel ist das Siemens Aktionaersforum, das für die kommende Hauptversammlung eingerichtet wurde. Die Plattform soll es den Teilnehmern ermöglichen eine transparente, glaubwürdige und seriöse Kommunikation untereinander zu führen und schafft einen einfachen Zugang zu den relevanten Informationen im Zusammenhang mit allen relevanten Themen zur Hauptversammlung.
Am Aktionaersforum Siemens kann jeder teilnehmen, der ein ernsthaftes Interesse am Kapitalmarkt hat, z.B. Investoren – egal ob institutionelle oder private, mehr oder weniger aktive -, Fachjournalisten, Gesellschaften, Analysten, Organe, Wissenschaftler usw.
Insgesamt ein sehr gelungener Auftritt!
Hier der Link zum Siemens Aktionaersforum.
Verantwortlich im Sinne des Impressums ist die Aktionaersforum AG.
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Sind das die Trends, die auch den deutschen Kapitalmarkt beschäftigen werden?
Hier der Hinweis auf ein Urteil des OLG Stuttgart Urteil vom 25.11.2009, 20 U 5/09. Dort heißt es u.a.:
" 1. In einem gegen ein Vorstandsmitglied nach § 93 AktG geführten Schadensatzprozess hat die Gesellschaft nur ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Vorstandsmitglieds, den Eintritt und die Höhe des entstandenen Schadens sowie die Kausalität zwischen Vorstandshandeln und Schaden darzulegen und zu beweisen.
2. Steht ein Sondertatbestand nach § 93 Abs. 3 AktG in Rede, so wird bei einem der dort näher bezeichneten Pflichtverstöße vermutet, dass der Gesellschaft ein Schaden in Höhe der abgeflossenen Mittel entstanden ist. Das Vorstandsmitglied kann sich in diesem Falle nur durch den Nachweis entlasten, dass eine Schädigung der Gesellschaft nicht mehr möglich ist, weil der abgeflossene Betrag dem Gesellschaftsvermögen endgültig wieder zugeführt ist.
3. Das in Anspruch genommene Vorstandsmitglied hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es seiner Sorgfaltspflicht genügt hat oder dass es kein Verschulden trifft.
4. Es stellt eine originäre Pflicht des Vorstandsmitglieds dar, im Einzelfall fehlende eigene Sachkunde durch Einholung des Rates eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers zu kompensieren und diesen über sämtliche für die Beurteilung erheblichen Umstände ordnungsgemäß zu informieren. Hinsichtlich der spezifischen Sachkunde des Berufsträgers hat sich das Vorstandsmitglied bei der Auswahlentscheidung selbst zu vergewissern. mehr …
Prof. Olaf Müller-Michaels bespricht in seinem Weblog ‘Verschmelzungsbericht’ das kürzlich veröffentlichte BGH-Urteil vom 21. September 2009 (II ZR 174/08), in dem es um die Voraussetzungen geht, unter denen eine unrichtige Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen führen kann. Dabei geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer AG auf der Hauptversammlung am 27. April 2006. In seinem Bericht an die Hauptversammlung hatte es der Aufsichtsrat nicht wie im DCGK vorgesehen über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert. … (mehr)
Die neue Regierung aus Union und FDP plant Berichten zu Folge eine deutliche Verkleinerung der Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften. “Dazu werden wir die gesetzlich zulässige Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften verringern”, heißt es in einem Arbeitspapier für den Koalitionsvertrag, wie das “Handelsblatt” in seiner Ausgabe am Dienstag berichtet. Bisher sind höchstens 20 Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften erlaubt.
CDU und FDP verständigten sich auch darauf, den Einfluss von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat zu verringern. “Das Privileg, welches unternehmensexternen Gewerkschaftsmitgliedern mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat von Konzernen sichert, wird abgeschafft”, heißt es in dem Papier, das noch von der großen Koalitionsrunde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und FDP-Chef Guido Westerwelle abgesegnet werden muss.
Darüber hinaus wollen Union und FDP “das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken”. Vergütungen müssten sich dabei stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens orientieren, heißt es in dem Papier.
Die Kommunikationsberatung fischerAppelt, ziegler hat im Oktober 2009 eine Publikationsserie „Schwarze Zahlen“ ins Leben gerufen, die sich aktuellen Themen der Finanzkommunikation annimmt. Die erste Ausgabe widmet sich dem Thema Geschäftsberichterstattung im Spannungsfeld von Corporate Governance und Managementverantwortung. Eine Möglichkeit zum Download gibt es hier.
Die Broschüre gefällt mir persönlich wirklich sehr gut … wegen der aktuellen Inhalte, der zeitgemäßen Sprache (endlich mal nicht so ein trockenes Juristen und BWLer deutsch!) und natürlich wegen des starken Designs (klar, wahr, übersichtlich!)Das Papier macht die Bröschüre haptisch, sie ‘fäßt’ sich gut an. Die Bezugnahme auf Personen mit deren Bilder macht die Sache interessant. Und der Titel ‘Schwarze Zahlen’ spricht einen an. Der Nutzwert ist hoch nicht zuletzt wegen der Handlungsempfehlungen am Schluß, so dass die Botschaft ankommt. Eine absolut gelungene Ausgabe No.1!
