A MESSAGE FROM HRH THE PRINCE OF WALES

Die Aktionaersforum AG setzt mit ihrer innovativen Webplattform neue Maßstäbe in der Stakeholder-Kommunikation.

Ein gutes Beispiel ist das Siemens Aktionaersforum, das für die kommende Hauptversammlung eingerichtet wurde. Die Plattform soll es den Teilnehmern ermöglichen eine transparente, glaubwürdige und seriöse Kommunikation untereinander zu führen und schafft einen einfachen Zugang zu den relevanten Informationen im Zusammenhang mit allen relevanten Themen zur Hauptversammlung.

Am Aktionaersforum Siemens kann jeder teilnehmen, der ein ernsthaftes Interesse am Kapitalmarkt hat, z.B. Investoren – egal ob institutionelle oder private, mehr oder weniger aktive -, Fachjournalisten, Gesellschaften, Analysten, Organe, Wissenschaftler usw.

Insgesamt ein sehr gelungener Auftritt!

Hier der Link zum Siemens Aktionaersforum.

Verantwortlich im Sinne des Impressums ist die Aktionaersforum AG.

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In einer Pressemitteilung der Deutschen Telekom vom 29.8.2008 ist zu lesen, dass die Kanzlei Oppenhoff & Partner dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom einen Zwischenbericht in Bezug auf die unabhängige Überprüfung der Vorwürfe missbräuchlicher Nutzung von Telefon-Verbindungsdaten vorgelegt hat. Vorstand und Aufsichtsrat hatten die Kanzlei am 8. Mai 2008 mit dieser Prüfung beauftragt. “Der Bericht befasst sich vorrangig mit der früheren Organisation der Sicherheitsabteilung der Deutschen Telekom und macht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Strukturen und Prozesse. (…) Der Bericht enthält weitreichende Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des Sicherheitsbereiches, so zum Beispiel (…) einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten an den Aufsichtsrat.”

Mai 072008

“Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008 in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur Bekanntmachung vorgelegt”, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Und weiter: “Dieser Standard konkretisiert die insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügten Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom 15. Dezember 2005 und der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV) vom 13. März 2008, in denen Rahmenbedingungen zur Halbjahres- und Quartalsfinanzberichterstattung sowie zur Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vorgegeben werden. DRS 16 regelt auch den mit dem TUG erstmals gesetzlich geforderten Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung und die als „Bilanzeid“ bezeichnete Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Letztere ist sowohl Bestandteil der Jahres- als auch der Halbjahresfinanzberichterstattung.”

Compliance mit diesem Standard bedeutet auch für den Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft mehr Arbeit, weil der Zwischenlagebericht von diesem zu prüfen ist. Im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist mindestens über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Feb 132008

In dem Editorial der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Corporate Governance (ZVG) diskutiert Prof. Alexander Bassen das Thema ‘Klimawandel, Treibhausgase (THG) und Reporting’. Die Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels findet ihren Niederschlag im externen Rechungswesen und in der freiwilligen Berichterstattung. In diesem Zusammenhang erwähnt Bassen u.a. das Carbon Disclosure Project, ein weltweites Projekt mit dem Ziel die Beziehungen und den Dialog zwischen Aktionären und Unternehmen auf der Grundlage qualitativer Information über den Klimawandel nachhaltig zu stärken. Bassen vertritt die Auffassung, dass die Emmisionsberichterstattung ein Element guter Corporate Governance ist.

Weiterführende Links zum Thema: Ecosense

Der als richtungsweisend geltende Combined Code (UK) enthält bislang nur vage Vorgaben in Bezug auf einen separaten, schriftlichen Report des Audit Committees an die Anteilseigner.

Der Combined Code in seiner jetzigen Fassung besagt lediglich folgendes:

“C 3.3 The terms of reference of the audit committee, including its role and the authority delegated to it by the board, should be made available. A separate section of the annual report should describe the work of the committee in discharging those responsibilities.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Weiterentwicklung des combined codes (UK) werden jedoch immer wieder Forderungen von Investoren nach konkreten Vorgaben für einen audit committee report laut.

Eine Gruppe von 22 Pensionsfonds aus den USA (u.a. CalPers, die mächtige Pensionskasse aus Kalifornien) haben eine Petition bei der SEC eingereicht, in der sie mehr Transparenz in der Rechnungslegung in Bezug auf das Thema ‘Climate Risk’ von in den USA gelisteten Unternehmen fordern.

mehr …

Immer mehr Investoren berücksichtigen bei ihren Anlageentscheidungen und Analysen Faktoren wie Umwelt, Nachhaltigkeit, Soziales und Corporate Governance. Diese Faktoren können die Perfomance der Investment Portfolios positiv beeinflussen.

Auch in den Geschäftsberichten vieler börsennotierter Unternehmen spielen diese Themen eine immer bedeutsamere Rolle. Führende Corporate Governance Experten wie bspw. Erik Mather, Managing Director von Regnan, vertreten die Auffassung, dass Unternehmen künftig stärker als bisher ihre diesbezüglichen Risiken offen legen müssen. So haben sich 180 Großinvestoren der UN-Initiative “Principles for Responsible Investments (PRI)” “angeschlossen und drängen auf eine angemessene Berichterstattung. Aus Deutschland sind der UN Initiative bisher lediglich die KfW Bankengruppe und die Münchener Rückversicherung als Investoren beigetreten.

Lesen Sie auch theage.co.aus.

Im spezifisch deutschen Fall ist fraglich, ob und wie die oben genannten Aspekte in die Aufsichtsratsberichterstattung Eingang finden können.

Die Berichterstattung über ‘Nicht-finanzielle Informationen’ wird aus Sicht bestimmter institutioneller Investoren immer bedeutsamer. ‘Non Financials’ dienen als Beurteilungskriterium bei der Entscheidung und Kontrolle über eine Investition.

Long term investors “… are looking at the value question, which can in part be expressed as the gap between more traditional financial accounting measures of value, such as book value on the one hand and market capitalisation on the other, by exploring what drives value, and how non-financial information can enhance the assessment of such value and inform the investment process.”

Das Non Financial Business Reporting Committee des International Corporate Governance Networks (ICGN) schlägt in seinem sogenannten “Initial Framework for Non-Financial Business Reporting folgende Berichtskategorien im Hinblick auf die Berichterstattung nicht-finanzieller Informationen vor:

  • Governance
  • Intellektuelles Kapital (Brands, Patente, Innovationen)
  • Kundenzufriedenheit, Marktanteile
  • Ökologie (Klimawandel und Emmisionen, Energieeffizienz, Produktsicherheit)
  • Humankapital (Recruitment, Personalentwicklung)
  • Soziales (Supply Chain, Menschenrechte, …)
  • Reputation

Der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung fällt danach in die Berichtskategorie ‘a. Governance’.