Aug 032008

Hier der Hinweis auf einen in FAZ.net am 29.7.2008 erschienen Artikel zum Thema ‘Verschwiegenheit des Aufsichtsrats’.

Hier der Hinweis auf eine Internationale Studie der Kirchhoff Consult AG , die den Umfang der jährlichen Berichterstattung der weltweit größten Unternehmen untersucht hat. Dabei wurde folgendes festgestellt: Deutschland bietet die umfangreichste Berichterstattung. Mit 208 Seiten sind die Geschäftsberichte der deutschen Unternehmen deutlich länger als bspw. Geschäftsberichte amerikanischer Unternehmen. Schweizer Unternehmen berichten sehr ausführlich zu Corporate-Governance gefolgt von Unternehmen aus Großbritannien. Fast ein Drittel der Berichterstattung in den USA erfolgt zu CSR-Themen. Die USA und Japan fokussieren sich auf ausführliche Vorstandsvorworte.

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Das Millstein Center for Corporate Governance and Performance der Yale School of Management hat zusammen mit Deloitte & Touche LLP eine Untersuchung zu dem Thema ‘Board – Shareholder Communication’ durchgeführt. Hier der Link zur Zusammenfassung des Reports.

Nov 052007

Einer Studie zur Folge wirkt sich die Veröffentlichung einer “Material Weakness” im Sinne von Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts im Bereich der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen negativ auf den Bonus der verantwortlichen CFO’s aus.

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Die neueste Ausgabe der Studie ‘Aufsichstratsvergütung DAX 2007′der Managementberatung Towers Perrin HR Services kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Vergütungsaufwendungen der DAX-Unternehmen für ihre 526 Aufsichtsräte jährlich auf mehr als 60 Millionen Euro belaufen und im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich rund 8% moderat, in der Spitze dagegen noch einmal deutlich gestiegen sind. Wegen der stetig wachsenden Anforderungen an den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist die Nachfrage nach Experten im letzten Jahr deutlich gestiegen und wird auch künftig weiter steigen. Es handelt sich dabei um einen internationalen Trend.

In den ‘Erinnerungen an die praktische Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds’ schildert der Autor Prof. Dr. Johannes Semler u.a. seine Sicht in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

“Früher bestand der Aufsichtsratsbericht aus etwa sechs Sätzen. Er war nichtssagend und wurde deswegen oft kritisiert. Mit dem wachsenden
Bewusstsein für eine gute Corporate Governance hat sich dies geändert. Heute bemühen sich die Unternehmen um möglichst aussagekräftige
Darstellungen.”

Semler rechnet damit, “… dass der deutsche Bundesgerichtshof den Aufsichtsratsberichten zukünftig besondere Bedeutung beimessen wird. Ich stelle mir vor, dass der BGH eine besondere Informationspflicht des Aufsichtsrats über alle Vorgänge annimmt, in denen der Aufsichtsrat selbst geschäftsführend tätig war und keine selbstständige Überwachung leisten konnte. Dies kann bei Zustimmungsvorbehalten und bei Personalentscheidungen in Frage kommen.”

Referenz: Semler, J., Erinnerungen an die praktische Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds, Hrsg. von Rosen/Deutsches Aktieninstitut (DAI), Studie 37, hier: S. 81.

Sep 062007

Eine Analyse der Geschäftsberichte von DAX 30 Unternehmen über die Berichterstattung von Beendigungsklauseln kommt zu dem Ergebnis, das DAX-Vorstandsvorsitzende bei einem vorzeitigem Ausscheiden finanziell oft sehr gut abgesichert sind.

Die Studie wurde von Dr. Matthias Müller, Experte für Corporate Governance in der Hans-Böckler-Stiftung, vorlegt.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung.

Referenz: § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB