DIN FEA STANDARDISIERUNGSPROJEKT FÜR GESCHÄFTSPROZESSE IM AUFSICHTSRAT

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Auseinandersetzung mit der Funktion des Aufsichtsrats ist es zweckmäßig, die im Aufsichtsrat ablaufenden Prozesse und Arbeitsvorgänge zu betrachten. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Projekt von FEA – Financial Experts Association e.V. hinweisen, das sich diesem Themenkomplex widmet.

FEA – Financial Experts Association hat die Erarbeitung eines Standards zum Thema „Geschäftsprozesse im Aufsichtsrat“ initiiert. Um dem entstehenden Standard eine angemessene Plattform und Verbindlichkeit zu verleihen, hat das Deutsche Institut für Normung e.V. den Financial Experts Association e.V. als ersten Berufsverband für Finanzexperten in Aufsichtsgremien aufgefordert, einen professionellen Standard als Hilfestellung und Leitlinie für Aufsichtsräte, insbesondere in der Funktion des unabhängigen Finanzexperten zu entwickeln. Start für dieses Projekt ist der 1. Mai 2012.

Das DIN FEA Standardisierungsvorhaben hat deshalb das Ziel, die für eine ordnungsgemäße Überwachung durch den Aufsichtsrat notwendigen Geschäftsprozesse zu identifizieren, und sie im Rahmen einer Spezifikation als Standard für eine gute Aufsichtsratsarbeit (‚Good Practice’) zu dokumentieren. Die DIN FEA Standards sollen ein Referenzmodell darstellen, das Aufsichtsräten als Orientierungsrahmen und Leitfaden zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dient.

Hier der Link: http://financialexperts-association.de/2012/04/15/din-fea-standardisierungsprojekt/

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