Freiwillige Anwendung von FEA DIN Specs

Als Ergänzung bzw. Klarstellung zu der auf der FEA – Financial Experts Jahresversammlung geführten Diskussion in Bezug auf das FEA DIN Spec Fachprojekt ‚Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien‘ möchte ich persönlch noch Folgendes Anmerkungen:

Das FEA DIN Spec Fachprojekt ‚Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien‘ hat u.a. das Ziel praxistaugliche Leitfäden für die Überwachungsarbeit von Aufsichtsgremien zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls ein Referenzmodell aufgebaut werden. Bei den FEA DIN Specs handelt es sich in erster Linie um betriebswirtschaftlich, prozessorientierte Spezifikationen zum Thema. In Bezug auf den Grad der Verbindlichkeit sind sie unterhalb der regulativen (gesetzlichen) Ebene des Aktiengesetzes, des GmbHG‘, weiterer relevanter Gesetze sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) anzusiedeln. FEA DIN Specs können freiwillig angewendet werden, um damit die Qualitaet der Überwachungsarbeit im Aufsichtsgremium zu verbessern und ggfs. nachzuweisen.

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