Das Landgericht München hat ein Urteil zur Dokumentation des Überwachungssystems und zur diesbezüglichen Prüfungsspflicht des Aufsichtsrats erlassen.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Berichterstattung des Aufsichtsrat im Hinblick auf die Überwachung des Risikomanagements. Lesen Sie dazu mehr bei faznet.
Quelle: LG München I , Urt. v. 5.4.2007 – 5HK O 15964/06. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Die Aktiengesellschaft 11/2007.
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