„Der Abschluss des die Vergütung eines Vorstandsmitglieds betreffenden Vertrags fällt auch dann in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats, wenn er von der Gesellschaft nicht mit dem
Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Nr. 2 ZPO – es geht um 2 Mrd!
Ein Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft verstößt gegen seine Pflicht nach § 171 Abs. 1
In einem Beschluss (VG 1 L 219/13) vom 19.09.2013 hat das Verwaltungsgericht Cottbus
Hier der Hinweis auf ein BGH-Urteil vom 19.2.2013, II ZR 56/12: Die Leitsätze
Der Bundesgerichtshof hat in dem sog. „Ision-Urteil“ ,BGH-Urteil vom 20.9.11 (Az.: II ZR