An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf eine relevante und immer wieder zitierte Quelle, nämlich zur EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 15. Februar 2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs-/Aufsichtsrats. Diese Empfehlung bietet Aufsichtsräten eine echte Hilfestellung ganz im Gegensatz zu vielen anderen Dokumenten aus der Sphäre der EU. Es lohnt sich den entsprechenden Link abzuspeichern.
Warum sich mit Steuern beschäftigen, wenn es doch Fachleute gibt?
Die erste und entscheidende Erkenntnis für alle in Aufsichts- oder Beiratsorgangen engagierten