Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ist ein weiterer Baustein im Rahmen der EU-Reform der Abschlussprüfung. Zusammen mit Abschlussprüfer-Richtlinie dürfte sie wesentliche Auswirkungen auf den Markt für Abschlussprüfung haben.
Warum sich mit Steuern beschäftigen, wenn es doch Fachleute gibt?
Die erste und entscheidende Erkenntnis für alle in Aufsichts- oder Beiratsorgangen engagierten