Versagungsvermerk des Abschlussprüfers!

Der Abschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG, die BDO AG, erteilt für den Jahres- und Konzernabschluss 2013 einen Versagungsvermerk.

In einer Pressemitteilung heißt es dazu:

„Nach Aussage des Abschlussprüfers kann aufgrund der außergewöhnlichen Gesamtsituation im Zusammenhang mit der andauernden Notierung der DF Deutsche Forfait AG auf der OFAC Sanktionsliste nicht beurteilt werden, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses wird der Bestätigungsvermerk versagt. …

Mit Erlass des Versagungsvermerks durch BDO wird der Aufsichtsrat über das weitere Verfahren zur Feststellung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013 entscheiden.“

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