Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – ein langes Wort mit 37 Buchstaben. Hier jedenfalls der Hinweis auf das Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz –APAReG) vom 31.3.2016, das jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden ist. Das Gesetz wurde im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer kontrovers diskutiert.
Hier der Link: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2016, Teil I Nr. 14, 5. April 2016.