AReG durch den Bundestag verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat 17. März 2016 hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) verabschiedet. Im feinsten Juristendeutsch heißt es einleitend: Das AReG “ … dient der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 196) sowie der Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 77; L 170 vom 11.6.2014, S. 66).

Im Kern geht es um folgende Themenkomplexe:
– Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers
– Bestellung und Auswahl eines neuen Abschlussprüfers
– Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
– Berichterstattung Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
– Prüfungsbericht
– Bestätigungsvermerk

Schon jetzt ist klar, dass das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) Bewegung in den Markt für Abschlussprüfung bringt und die Zusammenarbeit zwischen den Prüfungsausschüssen der Aufsichtsräte und den Abschlussprüfern weiter intensivieren wird.

Hier der entsprechende Link: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/7219, 18/7454, 18/7605 Nr. 7 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG).

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