Sachkunde von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Bundesgerichtshof hat in dem sog. „Ision-Urteil“ ,BGH-Urteil vom 20.9.11 (Az.: II ZR 234/09) klar gestellt, dass auf einen Rechtsanwalt in seiner Organfunktion als Aufsichtsrat, ein weitergehender Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist als das bei einem durchschnittlichen Aufsichtsratsmitglied der Fall wäre. „Das Aufsichtsratsmitglied, das über beruflich erworbene Spezialkenntnisse verfügt, unterliegt, soweit sein Spezialgebiet betroffen ist, einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.“ … „Es ist gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, diese einzusetzen und wird nicht selten wegen dieser speziellen Kenntnisse in den Aufsichtsrat gewählt.“

Diese Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Aufsichtsratspraxis haben insbesondere auch für die unabhängigen Finanzexperten aller kapitalmarktorientierten Unternehmen, die über spezielle Sachkunde in den Bereichen Rechnungslegung und/oder Prüfung verfügen müssen.

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