„Geschafft. EU-Kommission hat meinen Vorschlag für ein EU-Gesetz verabschiedet, damit 40% der Aufsichtsräte bis 2020 mit Frauen besetzt sind.“ Das schreibt die EU Kommisssarin Viviane Reding aktuell auf Ihrem Twitter Account.
Unbestritten ist, dass eine erhebliche Steigerung des Frauenanteils in Führungs- und Aufsichtsgremien aus unternehmerischer, betriebswirtschaftlicher und organisationspsychologischer Sicht zweckmäßig ist. Allerdings ist eine fortwährende Verrechtlichung der Aufsichtsratsarbeit alles andere als sinnvoll. Eine gesetzliche Frauenquote wäre aus meiner Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Besser wären mehr Prinzipien und weniger Regeln. Im Rahmen von Nominierungs—und Besetzungsprozessen sollten die persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund stehen. Dem Eignungsprinzip sollte der Vorzug gegeben werden anstatt eines Zwangsdiktats. Unternehmen, die bereits heute Ihren Rekrutierungsprozess auf die Gewinnung von qualifizierten Frauen ausrichten, haben einen Wettbewerbsvorteil. Sie realisieren frühzeitig Chancen. Durch eine gesetzliche Frauenquote würde dieser Wettbewerbsvorteil im Sinne einer Gleichschaltung ‚wegreguliert’ werden. Der Frust über diese Art von Regulierung wächst. Da ist es kein Wunder, wenn man in einigen Kommentaren liest: „Wenn wir Glück haben, gibt es die EU 2020 nicht mehr.“