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Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11.04.2017 ergeben sich einige wesentliche Änderungen für Aufsichtsräte. Sie sollen im folgenden kurz dargestellt werden. In § 171 AktG , der

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist nach § 171 Abs. 1 AktG dazu verpflichtet