Die Besetzung von Vorstandspositionen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, mit denen Aufsichtsräte betraut sind. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist nämlich gemäß § 84 AktG für
Personalmanagement ist eine originäre Führungsaufgabe von Geschäftsführern und Vorständen. Sie sind persönlich verantwortlich