Risikobegrenzung!

Angesichts zunehmender Proteste von namenhaften institutionellen Anlegern und deren einflußreichen Interessenvertretern gegen einzelne Passagen des von dem Finanzministerium vorgelegten Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes, stellt sich die Frage, ob ein sich solches Gesetz letztlich nicht kontraproduktiv für den ‚Finanzplatz Deutschland‘ auswirken könnte. Schon die kontroverse Diskussion hat negative Folgen für Reputation des deutschen Corporate Governance Systems, das ohnehin als ‚very special‘ gilt. Die vorgesehen Regelungen stehen auch nicht im Einklang mit den OECD-Principles of Corporate Governance.

Der Gesetzesentwurf richtet sich gegen unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren, deren Aktivitäten erschwert werden sollen. Es geht um die Begrenzung von Risiken in Bezug die Stabilität des Finanzsystems ebenso wie um Risiken für die Zielunternehmen selbst. Als wichtiges Ziel definiert der Gesetzentwurf die Herstellung von Transparenz. Der Gesetzentwurf enthält 6 Artikel. Unter anderem sollen das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden. Insgesamt werden fünf neue Informationspflichten vorgeschlagen.

Da der Gesetzentwurf im Ergebnis eine verstärkte Kommunikation zwischen Aktionären und den emittierenden Unternehmen vorsieht, würden auf der Seite der emittierenden Unternehmen praktisch neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mittelbar auch die Investor Relations Abteilungen, Compliance Offices und natürlich die Rechtsabteilungen der Unternehmen betroffen sein.

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