Der Aufsichtsratsbericht der K+S Aktiengesellschaft liest sich gut und ist informativ.

Bemerkenswerterweise werden sogar Perfomance-Kennzahlen genannt! “Die Präsenz in den Aufsichtsratssitzungen lag im Berichtszeitraum bei durchschnittlich 91 %; kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Ausschüsse tagten jeweils in vollständiger Besetzung.”

Der Bericht ist datiert und unterschrieben, was auch heute noch keine Selbstverständlichkeit ist.

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Die Aktionaersforum AG setzt mit ihrer innovativen Webplattform neue Maßstäbe in der Stakeholder-Kommunikation.

Ein gutes Beispiel ist das Siemens Aktionaersforum, das für die kommende Hauptversammlung eingerichtet wurde. Die Plattform soll es den Teilnehmern ermöglichen eine transparente, glaubwürdige und seriöse Kommunikation untereinander zu führen und schafft einen einfachen Zugang zu den relevanten Informationen im Zusammenhang mit allen relevanten Themen zur Hauptversammlung.

Am Aktionaersforum Siemens kann jeder teilnehmen, der ein ernsthaftes Interesse am Kapitalmarkt hat, z.B. Investoren – egal ob institutionelle oder private, mehr oder weniger aktive -, Fachjournalisten, Gesellschaften, Analysten, Organe, Wissenschaftler usw.

Insgesamt ein sehr gelungener Auftritt!

Hier der Link zum Siemens Aktionaersforum.

Verantwortlich im Sinne des Impressums ist die Aktionaersforum AG.

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In einer Pressemitteilung der Deutschen Telekom vom 29.8.2008 ist zu lesen, dass die Kanzlei Oppenhoff & Partner dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom einen Zwischenbericht in Bezug auf die unabhängige Überprüfung der Vorwürfe missbräuchlicher Nutzung von Telefon-Verbindungsdaten vorgelegt hat. Vorstand und Aufsichtsrat hatten die Kanzlei am 8. Mai 2008 mit dieser Prüfung beauftragt. “Der Bericht befasst sich vorrangig mit der früheren Organisation der Sicherheitsabteilung der Deutschen Telekom und macht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Strukturen und Prozesse. (…) Der Bericht enthält weitreichende Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des Sicherheitsbereiches, so zum Beispiel (…) einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten an den Aufsichtsrat.”

Aug 032008

Hier der Hinweis auf einen in FAZ.net am 29.7.2008 erschienen Artikel zum Thema ‘Verschwiegenheit des Aufsichtsrats’.

In einem sehr interessanten Interview im Handelsblatt vom 31. März 2008 äußert sich Clemens Börsig, u.a. Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank, über die Corporate Governance des Kreditinstituts und die Arbeit von Aufsichtsräten in großen Konzernen. Er vertritt in dem Beitrag die Auffassung, dass der Gesetzgeber die Leitlinien für den Missbrauch des Auskunftsrechts etwas enger ziehen sollte.

In der neuestens Ausgabe der Zeitschrift ‘Die Aktiengesellschaft’ wird in einem Kurzbeitrag auf die Aufgaben des IR-Managers im Zusammenhang mit der aktuellen Krise an den Finanzmärkten eingegangen. Die IR-Manager vieler Unternehmen müssen sich danach im zunehmenden Maße mit diesbezüglichen Anfragen auseinandersetzen.

In der praktischen Arbeit stellt sich dann die Frage wie transparent die Berichterstattung eigentlich sein kann, ohne dass möglicherweise negative Folgen für das Unternehmen entstehen. Hinzu kommt, dass der IR-Manager gelegentlich eine grundsätzlich andere Auffassung in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Berichterstattung hat als Vorstand und Aufsichtsrat.

Die aktualisierte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 enthält eine neue Empfehlung DCGK 5.3.3, die besagt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Diese Neuerung ist aufgrund der Regelung von § 171 Absatz 2, Satz 2, 2. Hs. AktG in der kommenden Berichtssaison auch in Bezug auf die Berichterstattung des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung relevant.

In diesem Zusammenhang dürfte von Interesse sein, inwieweit die Wahlvorschläge der Nominierungsausschüsse auch Frauen berücksichtigen und wie darüber an die Hauptversammlung berichtet wird. Untersuchungen, bspw. von Egon Zehnder International oder dem DIW zeigen, dass in deutschen börsennotierten Unternehmen anders als zum Beispiel in Norwegen nur wenige Frauen in den Aufsichtsräten vertreten sind. Das Thema ‘Diversität und Frauen in Aufsichtsräten’ hat dort bereits einen deutlich höheren Stellenwert als in Deutschland.

So forderte Bundesjustizministerin Zypries jüngst anläßlich einer Rede beim Deutschen Juristinnenbund, dass künftig mehr Frauen in den Aufsichtsräten sitzen sollen. Auch die Regierungskommission ‘Deutscher Corporate Governance Kodex’ soll sich diesem Thema künftig stärker widmen.

Weiterführende Quellen:

zdf.de

Corporate Governance: Frauen im Aufsichtsrat – Können wir von unseren skandinavischen Nachbarn lernen?, Dr.Ina Anne Frost, Leena Linnainmaa , AG 2007, 601-610.

Der als richtungsweisend geltende Combined Code (UK) enthält bislang nur vage Vorgaben in Bezug auf einen separaten, schriftlichen Report des Audit Committees an die Anteilseigner.

Der Combined Code in seiner jetzigen Fassung besagt lediglich folgendes:

“C 3.3 The terms of reference of the audit committee, including its role and the authority delegated to it by the board, should be made available. A separate section of the annual report should describe the work of the committee in discharging those responsibilities.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Weiterentwicklung des combined codes (UK) werden jedoch immer wieder Forderungen von Investoren nach konkreten Vorgaben für einen audit committee report laut.

Siemens äußert sich in einer Pressemitteilung vom 2.8.2007 zu der in der Süddeutschen Zeitung gemachten Behauptung, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hätte frühzeitige Hinweise auf Schwarzgeldkonten nicht ernst genug genommen.

In der Pressemitteilung heißt es u.a.: “Wie berichtet, wurde der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats durch den Chief Compliance Officer erstmals im Rahmen seiner Sitzung im Januar 2006 über Ermittlungen der Schweizer Behörden im Zusammenhang mit verdächtigen Geldbewegungen auf Konten in Genf informiert. Zu dieser Zeit hatte Siemens noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten, sondern lediglich erste Informationen über beschlagnahmte Konten eines Treuhänders bei einer Bank in der Schweiz.”

Bereits im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung hieß es u.a.: “Zu Beginn des Geschäftsjahrs lag dem Prüfungsausschuss der Compliance-Jahresbericht des Vorjahres vor. Er wurde ihm vom Chief Compliance Officer erläutert. In den folgenden Sitzungen ließ sich der Prüfungsausschuss vom Chief Compliance Officer regelmäßig über den Stand laufender und drohender Straf- und Bußgeldverfahren, über die Behandlung von Bilanzbeschwerden, die Durchführung von Compliance-Maßnahmen sowie über neue Gesetzes­ent­wicklungen auf dem Gebiet der Compliance unterrichten. In seiner Dezember-Sitzung beauftragte der Prüfungsausschuss im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ehemalige und aktive Mitarbeiter des Hauses wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung die Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP …”.

Lesen Sie auch Spiegel Online vom 3.8.2007.

“Siemens sucht neuen Antikorruptionschef”, heißt es heute im Handelsblatt (29. Juni 2007, Seite 1). Die oder der Neue muss sich dann insbesondere mit der Effektivität und Effizienz der sogenannten “Fraud Controls”auseinandersetzen. Das sind Kontrollen, die Korruption im Unternehmen verhindern und aufdecken sollen. Selbst zehntausende interne Kontrollen helfen nicht immer. Das ist offensichtlich. Im Rahmen einer SEC Roundtable Diskussion zum dem Thema: “Implementation of Internal Control Reporting Provisions” im April 2005 hatte sich ein Siemens-Verantwortlicher u.a. noch wie folgt geäußert:

“So for our company, we had more than 20,000 controls, nearly 30,000 controls. There will be, at least I would see a need for a Phase 2 approach, one which basically tries to get rid of controls which are not really necessary,and more into the direction of preventing measures. More use of IT controls, controls which are already embedded in the ELP systems, in case manual controls and things like that don’t work. So there is room also from the company side to improve efficiency.”

Man darf schon jetzt gespannt sein wie sich der Siemens-Aufsichtsrat in seinem nächsten Bericht an die Hauptversammlung zu diesem Themenkomplex äußert.