DPR rügt AWD

Die Qualität des Reportings kann die Wertentwicklung der Aktie beeinflussen, meinte ein lokaler Aktienhändler nach dem bekannt wurde, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die Risikoberichterstattung des Jahres 2004/2005 der AWD Holding moniert hat.

In der Meldung von Hemscott heißt es weiter: „AWD Holding was down 0.46 eur or 1.52 after a financial announcement in Boersen-Zeitung said has discovered that did not demonstrate well enough the risks for further sales and earnings growth in coming years … .“

Risiken der künftigen Entwicklung sind gemäß § 289 HGB bzw. § 315 HGB im Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht und das Risikofrüherkennungssytem einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind sowohl durch den Abschlussprüfer §§ 316, 317 HGB als auch durch den Aufsichtsrat zu prüfen. Eine weitere Prüfinstanz ist die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, die regelmäßig die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen überprüft.

In dem im Geschäftsbericht 2004 abgedruckten Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist zu lesen, dass die Abschlussprüfer der AWD das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft schwerpunktmäßig geprüft haben. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des externen Abschlussprüfers angeschlossen hat. Die Prüfung des Lageberichts durch den Aufsichtsrat hatte auch keine Beanstandungen ergeben. Die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, testierten: „Der Konzernlagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die DPR ist in Bezug auf die Risikoberichterstattung offensichtlich zu einem anderen Ergebnis gekommen.

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