„Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.“, heißt es im Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.5.3).
Das Thema Interessenkonflikte erfährt in der öffentlichen Wahrnehmung immer stärkere Bedeutung, weil sich aktive und kapitalstarke Investoren positionieren. Kritik in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte bei VW äußerte jüngst zum Beispiel Anne Kvam von Norges Bank Investment Management, NBIM. Nachzulesen zum Beispiel bei Spiegel-Online.
Ein Blick in den Bericht des VW-Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2008 lohnt sich!