Mehr Managerverantwortung

Eine von der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe „Managerverantwortlichkeit” hat Vorschläge entwickelt, um die Stellung der Aufsichtsräte gegenüber dem Vorstand weiter zu stärken und die Verantwortung der Leitungs- und Überwachungsorgane weiter zu detaillieren.

Dem Bericht der Arbeitsgruppe Managerverantwortung zu Folge soll dem Aufsichtsrat künftig gegenüber der Hauptversammlung eine Berichtspflicht über Feststellungen und Maßnahmen zu Sachverhalten obliegen, in denen der Aufsichtsrat Schadensersatzansprüche gegen Mitlieder des Vorstands geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, eine Haftung bestehe.

Weiterhin schlägt die Arbeitsgruppe vor Ziffer 5.5.3 des DCGK, wonach der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung berichten soll, nunmehr gesetzlich im Aktiengesetz festzuschreiben und damit aufzuwerten.

Hier der Link zum Bericht der Arbeitsgruppe.

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