Zur Frage der Effizienzprüfung von Kreditinstituten habe ich ein Interview mit Eckart Reinke geführt. Im nachfolgenden finden Sie die Zusammenfassung. Eckart Reinke ist der Geschäftsführer der Deutschen Agentur für Aufsichtsräte. Er coacht seit Jahrzehnten erfolgreich Executives und Aufsichtsräte. Außerdem bietet er eine unkomplizierte Lösung für Beurteilungen von Kontrollorganen an.
Warum müssen Kreditinstitute eine Effizienzprüfung machen?
§ 25d KWG verpflichtet systemrelevante Kreditsinstistute einmal jährlich eine Beurteilung ihres Kontrollorgans durchzuführen.
Wer sollte die Beurteilung nicht durchführen?
Im Rahmen des Selbstprüfungsverbotes können Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die zugleich Abschlussprüfer des Instituts sind, nur sehr eingeschränkt tätig werden. Es besteht die grundsätzliche Gefahr der Befangenheit.
Wie kann eine solche Beurteilung durchgeführt werden?
Entweder holt man sich externe Hilfe oder das Institut macht es selbst. Die BaFin hat in Bezug auf das Wie noch keine Vorgabe gemacht. Es herrscht zur Zeit eine große Unsicherheit im Markt. Alle warten auf einen entsprechenden Hinweis der BaFin wie die Beurteilung genau durchgeführt werden muss, damit alle Anforderungen erfüllt sind. Daher gibt es zur Zeit keine einheitliche Lösung.
Eine schlanke, unkomplizierte Lösung ist der Schlüssel. Das Gremium als Ganzes sollte beurteilt werden. In 99% der Fälle kann man auf eine Einzelanalyse verzichten.
Unsere Lösung ist nach jetzigem Stand der Dinge BaFin – konform. Sie dauert 1 Stunde. Die Ergebnisse werden elektronisch erfasst und ausgewertet. Mit der Durchführung der Beurteilung ist das Gesetz erfüllt. Es gibt keine ‚Durchfaller‘.
Wann ist die Beurteilung durchzuführen?
Die Beurteilung ist mindestens einmal jährlich erforderlich. Um sicher zu sein, sollten die verantwortlichen Verwaltungsräte für das Jahr 2014 spätestens jetzt eine Beurteilung durchführen.
Was ist noch wichtig?
Jeder kann mich jederzeit anrufen (lacht).
Für alle die das tun wollen hier der Link zur Website von Eckart Reinke.