Alle Jahre wieder

In regelmäßigen zeitlichen Abständen wird das Thema „Managergehälter“ auf die mediale Tagesordnung gebracht. Nun hat die SPD dieses Thema wieder einmal aufgegriffen und den Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit vorgelegt.

In dem Entwurf geht es u.a. um eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsvergütungen. Deshalb soll § 10 KtSG – Nichtabziehbare Aufwendungen ergänzt werden. Leider wird in dem Entwurf nicht vorgeschlagen, die anachronistische Regelung von § 10 Nr. 4 KtSG, wonach nur „die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Grubenvorstands oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen gewährt werden.“, steuerlich abzuziehen, ersatzlos zu streichen.

Der bisherigen Fassung von § 76 Absatz 1 „(1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten.“, soll außerdem folgender Satz angefügt werden: „Er ist dabei dem Wohl des Unternehmens, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Aktionärinnen und Aktionäre und dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet.“ In § 87 AktG soll dem Gesetzentwurf zur Folge eine Höchstgrenze definiert werden.

Ein dazu passendes Fazit zieht Alexander von Preen, Geschäftsführer bei Kienbaum:

Link: Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit

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