Modernisierung des Bilanzrechts

Mit dem nun vorgelegten 234 DIN A4 -Seiten umfassenden
Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

sollen die Abschlussprüferrichtlinie und die sog. Abänderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Vorgesehen sind bedeutsame Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes insbesondere im Bereich der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

Im Lagebericht soll danach eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess erfolgen. Außerdem soll in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts eine Erklärung zur Unternehmensführung aufgenommen werden.

Bei der Umsetzung des Artikel 41 der Abschlussprüferrichtlinie soll von dem dort vorgesehenen Wahlrecht in Bezug auf die Bildung eines Prüfungsausschusses Gebrauch gemacht werden. Die dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben können auch durch den gesamten Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat wahrgenommen werden, eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses soll grundsätzlich nicht bestehen. Die Informationspflichten des Abschlussprüfers in Bezug auf den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss werden weiter konkretisiert.

Weiterhin sieht der Referentenentwurf eine Ergänzung von § 100 AktG vor, wonach der Aufsichtsrat eines kapitalmarktorientierten Unternehmens mit mindestens einem unabhängigen Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung besetzt sein muss (Finanzexperte). In diesem Zusammenhang verweist der Referentenentwurf auf die Empfehlung der EU-Kommission zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern.

Hier geht es zum
Referentenenwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
. Weitere Informationen bei NWB.

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