Welchen Nutzen hat der DCGK?

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist mit ihrer Klage gegen die Wahl von Ferdinand Piech in den Aufsichtsrat der MAN AG vor Gericht gescheitert.

Unter anderem hatte die SdK einen Interessenkonflikt moniert, weil Piech auch im Aufsichtsrat von Volkswagen sitzt. Ihre Klage hatte die SdK auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gestützt. Dort heißt es unter Ziffer 5.4.2, dass Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern innehaben sollen. Nach Auffassung des Gerichts verstieß die Wahl Piechs aber nicht gegen das deutsche Aktienrecht. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist kein Gesetz und hat auch keine satzungsgleiche Wirkung, führt das LG München aus.

Fazit: Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist im Zweifel das Papier nicht wert, auf dem er steht.

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