Nach der geplanten Neuorganisation des Vorstands und des Aufsichtsrats bei Siemens soll nun auch ein neuer Abschlussprüfer gewählt werden. In der Einladung zur Hauptversammlung heißt es u.a.: „Im Verlauf des laufenden Geschäftsjahres ist eine Neuausschreibung für die Position des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das Geschäftsjahr 2008/09 vorgesehen.“
Für KPMG würde der Verlust des Prüfungsauftrages zu erheblichen Umsatzeinbußen führen.
Hintergrund:
Die Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt gemäß § 318 HGB durch die Hauptversammlung(§ 119 AktG) auf Vorschlag des Aufsichtsrats (§ 124 AktG). Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer gemäß § 111 AktG den Prüfungsauftrag. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats soll nach Ziffer 5.3.2 des DCGK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwachen und sich mit der der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befassen.