Berater als Aufsichtsrat

Das OLG-MUENCHEN hat (AZ: Urteil, 7 U 4230/07) am 24.09.2008 entschieden, das der Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 120 AktG nicht schon deshalb anfechtbar ist, weil der Aufsichtsrat in seinem Bericht nach § 171 Abs. 2 AktG nicht über Verträge informiert hat, die zwischen der Gesellschaft und einer Rechtsanwaltskanzlei, welcher ein Mitglied des Aufsichtsrats angehört, geschlossen wurden. Die Nichterwähnung von Beraterverträgen im Aufsichtsratsbericht führt also nicht zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses.

Lesen Sie bei Beck Aktuell die Anmerkungen von Rechtsanwältin Dr. Hildegard Ziemons, CMS Hasche Sigle, Frankfurt a. M.

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