Koaltionsvertrag

Der Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht u.a. vor, die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung von Aufsichtsräten weiter zu entwickeln. Spannend ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der in der vergangenen Legislaturperiode auf Eis gelegte Entwurf eines Kapitalmarkthaftungsinformationsgesetzes wieder auf die Agenda rückt.

Die neue Regierung will die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit unterstützen und die Mitspracherechte der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte der Vorstandsvergütung stärken. Für ehemalige Vorstandsvorsitzende soll es eine Mindestwartefrist von zwei Jahren beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens geben, wobei die Besonderheiten von Familienunternehmen berücksichtigt werden sollen. Die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung sollen erweitert werden und die Größe des Aufsichtsrats wird thematisiert. Außerdem soll ein Ehrenkodex für Betriebsräte! entwickelt werden.

Die neue Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dazu soll ein Stufenplan insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Aufsichtsräten erstellt werden. Dieser Stufenplan setzt in der ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen.

Der Koaltionsvertrag zum Download steht bei Handelsblatt.com bereit.

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