Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht wird begrüßt

Die Justizminister der Länder befürworten den Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zum Unternehmensstrafrecht, der demnächst in den Bundesrat eingebracht werden wird. „Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben diesen Entwurf ausdrücklich als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt …“, heißt es dazu in einer Mitteilung auf der website des NRW-Justizministeriums. „Danach sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kommen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder als schärfstes Schwert sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.“

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