Im Fokus der EU-Regulierung steht der Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung. Hinter diesem sperrigen Titel stehen Themen mit hoher Relevanz auch für den Aufsichtsrat, dessen Kernkompetenzen teilweise in Richtung Hauptversammlung verschoben werden sollen.
Nächster AI Boardroom am 27.02.2025
Am 27.02. ist es wieder soweit: Wir veranstalten unser exklusives regelmäßig stattfindendes