Im Fokus der EU-Regulierung steht der Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung. Hinter diesem sperrigen Titel stehen Themen mit hoher Relevanz auch für den Aufsichtsrat, dessen Kernkompetenzen teilweise in Richtung Hauptversammlung verschoben werden sollen.
Warum sich mit Steuern beschäftigen, wenn es doch Fachleute gibt?
Die erste und entscheidende Erkenntnis für alle in Aufsichts- oder Beiratsorgangen engagierten