Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht

Mit dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282) soll die Aufsicht über die Abschlussprüfer reformiert und damit zugleich europäisches Recht umgesetzt werden.

In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es: „Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werde im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt, erklärt die Bundesregierung. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden.“

Ob der Markt für Abschlussprüfung mit dieser weiteren Gesetzesinitiative tatsächlich auch für kleinere Abschlussprüfungsgesellschaften geöffnet warden kann, bleibt abzuwarten. Ich persönlich habe da meine Zweifel.

Hier der Link zur In der entsprechenden Pressemitteilung

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