Digitalisierungsthemen für Aufsichtsräte

Die Beschäftigung mit Digitalisierungsthemen wird für Aufsichtsräte immer wichtiger. Das hat Gründe. Zum einen ist das Thema „Digitalisierung“ im Zusammenhang mit der inneren Organisation der Aufsichtsratsarbeit von Bedeutung. Zum anderen unterliegen die durch den Vorstand entwickelten Digitalisierungsstrategien der Unternehmen der Überwachung durch den Aufsichtsrat.

Aufsichtsratssafe Die Anforderungen und der Umfang der Arbeit von Aufsichtsräten sind seit 1998 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (kurz: KonTraG) kontinuierlich gestiegen. Das veränderte Arbeitsumfeld insbesondere die gestiegenen Haftungsrisiken von Aufsichtsräten zwingen diese dazu, die Effektivität und Effizienz ihrer eigenen Überwachungsarbeit zu erhöhen. Um das zu schaffen nutzen Aufsichtsräte immer häufiger cloudbasierte, elektronische Datenräume. Heute dienen derartige Datenräume primär als Archiv, in dem relevante Dokumente wie bspw. Aufsichtsratsprotokolle sicher abgelegt werden können. Ein Mehrwert entsteht darüber hinaus durch die Implementierung einer zweckmäßigen, inhaltlichen Struktur, so wie sie bspw. von der DIN Spec 33456 – Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien vorgegeben wird. Im Ergebnis kann der der Aufsichtsrat mit einem solchen Instrument seine eigene Überwachungsinfrastruktur verbessern und professionalisieren, er verleiht ihr eine nachvollziehbare Ordnung. Ohnehin sind bestimmte wiederkehrende Überwachungsroutinen, z.B. die regelmäßigen Effizienzprüfungen nach Ziffer 5.6 DCGK digital wirtschaftlicher und wirksamer durchführbar im Vergleich zu einem weitgehend manuellem Prüfungsablauf. Aufsichtsräte werden sich künftig noch starker als bisher mit solchen Fragestellungen befassen müssen.

Ein weiteres Digitalisierungsthema für Aufsichtsräte hängt mit den Strategien zur Transformation von analogen in digitale Geschäftsmodelle zusammen, deren Entwicklung und Formulierung originäre Aufgabe der Geschäftsführung ist und somit der Überwachung durch den Aufsichtsrat unterliegt. Die Fähigkeit des Aufsichtsrats dem Vorstand die richtigen zu stellen Fragen ist auch in diesem Fall von entscheidender Bedeutung. Digitale Kompetenz sollte daher im Aufsichtsrat im ausreichenden Umfang vorhanden sein. Oft besteht hier noch Nachholbedarf.

Fazit: Beide Digitalisierungsthemen werden die praktische Arbeit von Aufsichtsräten stark beeinflussen.

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