Die Diskussion im Hinblick auf die Vergütung des Aufsichtsrats gewinnt aktuell dadurch an Bedeutung, dass Tagessätze für die Aufsichtsratstätigkeit thematisiert werden. Theisen hat sich jüngst dazu in einem Gastkommentar in der Ausgabe des Handelsblatts vom 18.4.2016 geäußert.
„Diskussionen über die Aufsichtsratsvergütung werden meist anhand der Gesamtvergütung innerhalb eines bestimmten Geschäftsjahr geführt. Diese Vorgehensweise ignoriert natürlich, dass der Zeitaufwand, den Aufsichtsräte für die Wahrnehmung von Mandaten investieren in der Praxis teils erheblich schwanken. Gerade vor dem Hintergrund einer zunehmend rollen- und aufwandsbezogenen Aufsichtsratsvergütung kann ein Blick auf Tagessätze daher durchaus sinnvolle Ansatzpunkte für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme geben“, so Sebastian Pacher, Vergütungsexperte bei Kienbaum Board Services.
Eine der letzten Änderungen des Deutschen Corporate Governance in Ziffer 5.4.1 DCGK zielt in diese Richtung. Danach soll sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ohnehin soll jedes Aufsichtsratsmitglied darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht, Ziffer 5.4.5 DCGK .
Basierend auf einer aktuellen empirischen Studie haben die Kienbaum Vergütungsexperten nunmehr marktübliche Tagessätze für die Aufsichtsratstätigkeit berechnet. Unter Verwendung der Selbsteinschätzung des Zeiteinsatzes der Mandatsträger ergeben sich danach für die einzelnen Aktiensegmente sehr unterschiedliche Vergütungshöhen. Weitergehende Informationen können dem Beitrag „Tagessätze für die Aufsichtsratstätigkeit“ entnommen werden, der in der aktuellen Ausgabe von „Der Aufsichtsrat“ veröffentlicht wurde.
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